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Neutralitätsgesetz: Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin erneut vor Gericht

Frau mit Kopftuch in Schule (Symbolbild)

Die Anwältin und Gründerin der liberalen Moschee, Seyran Ates, hat die Vertretung der Senatsbildungsverwaltung in einem neuen Prozess um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen übernommen. Eine muslimische Lehrerin klagt vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen ihre Versetzung von einer Grundschule an eine Berufsschule, weil sie an der Grundschule nicht auf das Tragen des Kopftuches verzichten wollte. Das Verfahren hat am Mittwoch begonnen, eine Entscheidung wird im Januar kommenden Jahres erwartet.

Mit der anwaltlichen Vertretung durch Seyran Ates setzt die Berliner Bildungsverwaltung ein klares Statement für die Beibehaltung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Das Gesetz untersagt Lehrern weitgehend das Tragen religiöser Symbole. "Frau Ates bringt ihre juristische Expertise ein, ihr Fachwissen hinsichtlich religiöser Fragen und sie steht für das tolerante Miteinander über Religionsgrenzen in unserer Stadt hinaus", sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) der Berliner Morgenpost.

Erst im Juni 2017 wurde das Land Berlin verpflichtet, an eine Bewerberin, die aufgrund ihres Kopftuchs als Quereinsteigerin an einem Gymnasium abgelehnt worden war, eine Entschädigung in Höhe von 6915 Euro zu zahlen. Zuvor hatte im Februar das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz das Land Berlin dazu verurteilt, einer abgewiesenen Lehramtsbewerberin, die das muslimische Kopftuch trägt, eine Entschädigung von 8680 Euro zu zahlen.

Ates: Gerade Grundschulkinder sin...

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