Ab morgen wieder erlaubt: Welche Gartenarbeit mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden kann

Wer gerne im Garten arbeitet, sollte aufpassen, denn von März bis Ende September dürfen Sie bestimmte Gartenarbeiten nicht erledigen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Ab dem Frühling nisten viele Vögel in Sträuchern und Bäumen und ziehen ihre Jungen auf. Auch unzählige Insekten finden dort Rückzugsorte und Nahrung. Um die Tiere nicht zu stören, darf man daher von März bis Ende September bestimmte Gartenarbeiten nicht erledigen.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es aus Gründen des Tierschutzes vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden.

Auch das Roden, Zerstören und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der freien Landschaft ist verboten.

Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt: Deutschlandweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze" abgeschnitten bzw. "auf den Stock" gesetzt werden. Das bedeutet, sie handbreit über den Boden abzuschneiden.

Wer in seinem Garten solche größeren Veränderungen plant, muss sich damit bis Oktober gedulden - oder riskiert ein hohe Bußgeld.

Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen laut dem Bußgeldkatalog bis zu 100.000 Euro Strafe. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, kommt auf das jeweilige Bundesland und die Länge des Rückschnitts an. In Bayern kostet Sie der Rückschnitt einer Hecke von bis zu 10 Metern zum Beispiel zwischen 50 und 1.000 Euro. Ganz extrem ist es in Mecklenburg-Vorpommern: Unter bestimmten Umständen können hier 100.000 Euro fällig werden.

Das ist im Sommer erlaubt

Hecke wird mit einer Heckenschere geschnitten
Hecke wird mit einer Heckenschere geschnitten

Ganz müssen Hobby-Gärtner ihre Finger jedoch nicht von ihren Hecken lassen. Erlaubt sind im Frühling und Sommer Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Außerdem ist es möglich, ein Gehölz stark zu stutzen, wenn es nicht mehr sicher oder krank ist. Form- und Pflegeschnitte sind nämlich auch im Schutzzeitraum erlaubt. Zudem gibt es Ausnahmen für naturnahe Pflanzen, wie etwa Hagebutten-Hecken. Nur komplett abschneiden darf man die Hecken nicht.

Aber: Auch bei den im Sommer möglichen Pflegeschnitten raten Tierschützer und Gartenprofis dazu, die Arbeiten möglichst erst ab Herbst zu erledigen.

Denn bis etwa Ende Juli brüten noch Vögel in dem grünen Dickicht und Jungvögel werden in der Folge gerade erst flügge - eine sensible Zeit für deren Eltern. Diese könnten sich durch den Schnitt so sehr gestört fühlen, dass sie ihre Brut aufgeben. Außerdem können Tiere auf der Jagd in lichteren Hecken leichter Nester entdecken und zuschnappen.

Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas länger zu warten. In der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch einmal ordentlich zu - man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt.

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