Normenkontrollklage: 135 Seiten gegen den Berliner Mietendeckel

Berlin. Nachdem der Bundestag das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit der Überprüfung des Mietendeckels beauftragt hat, wird sich nun auch der Berliner Verfassungsgerichtshof mit der umstrittenen Regelung beschäftigen. Am Montag haben die 42 Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion des Abgeordnetenhauses eine Normenkontrollklage beim höchsten Berliner Gericht eingereicht.

„Mit der von uns eingereichten Verfassungsklage werden wir die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter endlich wiederherstellen“, begründeten CDU-Fraktionschef Burkard Dregger und FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja die Klage. „Die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist eine Scheinlösung, die das Mietenproblem unserer Stadt nicht löst“, sagte Dregger, der sich eine Entscheidung des Verfassungsgerichts noch vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Herbst 2021 wünscht.

FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten schon am 6. Mai eine Verfassungsklage in Karlsruhe auf den Weg gebracht. Die Berliner Klage sei weitgehender als die vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte Czaja. Sie greife weitere Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf. „Darüber hinaus sehen wir inhaltliche Fehler. Das muss der Berliner Verfassungsgerichtshof klarstellen“, verlangte der FDP-Fraktionschef. Unter anderem sei das Mietendeckel-Gesetz ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit.

Für die Formulierung der Klageschrift hatten CDU und FDP den Verfassungsexperten Foroud Shirvani beauftragt. „Der Mietendeckel ist aus Sicht der Antragsteller verfassungswi...

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