Werbung

NRW kommt Maskenverweigerern im Wahllokal entgegen - scharfe Kritik im Netz

Keine Maske, kein Eintritt – das gilt heutzutage überall, auch beim Wählen. Nicht jedoch in NRW-Städten. Denn die hatten mit Maskenverweigerern gerechnet und für sie sogar eine Ausnahme gemacht. Aber das fanden nicht alle gut.

Auch im Wahllokal gilt Maskenpflicht (Bild: Roland Weihrauch/dpa)
Auch im Wahllokal gilt Maskenpflicht (Bild: Roland Weihrauch/dpa)

Auch Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen mussten bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag im Wahllokal eine Maske tragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag klargestellt. So wies das Gericht in Münster den Eilantrag eines Mannes aus Ennigerloh im Kreis Warendorf ab.

Dennoch gab es Ausnahmen in Wahllokalen in NRW-Städten. Denn jede Stimme zählt – auch die von Maskenverweigerern. Da Wählen ein Grundrecht ist, sollten Maskenverweigerer nicht pauschal von der Wahl ausgeschlossen werden, sagte auch der zuständige Sprecher des NRW-Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur.

Und so wurde alles getan, um auch solchen die Stimmabgabe zu ermöglichen, die ein Wahllokal betreten und keine Maske aufhaben, egal ob aus medizinischen Gründen oder weil sie es einfach nicht wollen. In diesem Fall kam die Wahlurne auch schon mal zum Wähler – und nicht andersherum.

Mobile Wahlurnen für Maskenverweigerer

Für "diejenigen, die partout keine Maske tragen wollen" wurden zum Beispiel in Köln mobile Urnen außerhalb der Wahlgebäude aufgestellt, sagte ein Stadtsprecher. Mit dieser kuriosen Maßnahme wollten die NRW-Städte sicherstellen, dass alle ihre Stimme abgeben konnten. Doch im Netz hagelt es Kritik für die Ausnahme für Maskenverweigerer. Kritisiert wird dabei in erster Linie nicht, dass für diejenigen eine Ausnahme gemacht wurde, die sich nicht an die Regeln halten wollten, sondern dass diese Ausnahmen nicht auch für Menschen mit Behinderung gelten. Der Tenor im Netz ist eindeutig:

"Das machen die nicht ernsthaft? Die tragen nicht ernsthaft die Urnen für Maskenverweigerer raus, während sie die Barrieren für Menschen mit Behinderung seit Jahrzehnten ignorieren?", heißt es da zum Beispiel von der Aktivistin @RolliFraeulein. Twitter-Userin @MayaMitKind schreibt auch ziemlich empört: "Für Maskenverweigerer werden also "mobile Urnen" draußen aufgestellt - wollt ihr behinderte Menschen, die seit Jahrzehnten durch nicht barrierefreie Wahllokale gegängelt werden, eigentlich verarschen?! Das wäre also schon die ganze Zeit gegangen?"

Und auch Twitter-Nutzer @kaffeecup findet: "Für wen es in Deutschland beim Wählen keine Barrierefreiheit gibt: - Menschen mit Behinderung. Für wen in Deutschland "mobile Urnen außerhalb der Wahlgebäude" aufgestellt werden: - Maskenverweigerer, denen es beim zweiminütigen Wahlgang nicht zuzumuten ist, eine Maske zu tragen."

@RolliFraeulein stellt mit einem zweiten Tweet noch mal klar: "Meinetwegen können sie für alle Maskenverweigerer*Innen die Wahlurne sonstwo hintragen, solange ich und andere behinderte Menschen auch am Wahltag (!) In unserer Nähe (!) mit allen zusammen auch wählen können. Ohne Voranmeldung oder sonstigen Hickhack. Das ist mein Punkt."

Härtere Linie im Osten – mit wenigen Ausnahmen

Doch wie sah es eigentlich mit Corona-Verordnungen in anderen Bundesländern aus? Die Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt teilte dazu mit: "Im Wahlgebäude haben alle Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (...) Ausnahmen bestehen (...) für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Begleitpersonen sowie für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist."

Und auch in Sachsen hieß es: "Tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske." Eine härtere Linie fuhr auch Thüringen. Von der Landeswahlleitung hieß es dort nämlich: "Bei der Urnen- und bei der Briefwahl vor Ort gilt nach der aktuellen Corona-Verordnung eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen. Sie gilt neben Wähler/innen grundsätzlich auch für Wahlhelfer."

Keine Ausnahmen in Baden-Württemberg oder Bayern

Das Land Baden-Württemberg kündigte auf seiner Website ebenfalls an, nur Wähler mit Maske in die Wahllokale hereinzulassen. Und auch Bayern hielt sich an die Hygienemaßnahmen – inklusive Abstand und Mundschutz. Die Maskenpflicht galt dann auch nicht nur im Gebäude, sondern auch im Außenbereich davor. Ausgenommen waren auch hier Kinder bis zu sechs Jahren oder Wahlberechtigte mit Attest.

VIDEO: Bundestagswahl läuft - rege Beteiligung