„Bin nur froh, dass es vorbei ist“ - Mann nach Firmenfeier schwerbehindert - Richter sprechen Angeklagten nach 6 Jahren frei

Das Landgericht Düsseldorf sprach den wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Immobilienmakler frei. (Archivfoto)<span class="copyright">Martin Gerten/dpa</span>
Das Landgericht Düsseldorf sprach den wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Immobilienmakler frei. (Archivfoto)Martin Gerten/dpa

Sechs Jahre nach dem folgenschweren Vorfall bei einer Firmenfeier auf Mallorca spricht die Justiz den Angeklagten überraschend frei. Die Überwachungsvideos können die Tat nicht nachweisen. Dafür gerät ein anderer unter Verdacht - kann aber nicht mehr belangt werden.

Überraschendes Ende im Prozess um einen vermeintlich folgenschweren Schubser bei einer Firmenfeier auf Mallorca vor sechs Jahren: Das Landgericht Düsseldorf hat den wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Immobilienmakler freigesprochen. Nach Überzeugung der Richter war dem 48-jährigen Düsseldorfer nicht nachzuweisen, dass er Ende August 2018 am Rande der Feier einen angetrunkenen Kollegen zu Boden gestoßen hatte, der zuvor zwei weibliche Auszubildende sexuell belästigt haben soll. Der inzwischen 44-Jährige erlitt einen Schädelbruch und irreparable Hirnschäden. Er ist dadurch schwerbehindert.

Richter sehen Überwachungsaufnahmen an: „Darauf sieht man ja gar nichts“

Die Richter sahen sich die Aufnahmen des Geschehens aus einer Überwachungskamera an und kamen zu dem Schluss: „Darauf sieht man ja gar nichts.“ Fazit: „Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte bei dem Gerangel den Kollegen überhaupt berührt hat.“

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Es liege vielmehr nah, so die Richterin, dass nicht der nach dem Vorfall als untragbar entlassene Makler, sondern der Geschäftsführer der Firma den angetrunkenen Mitarbeiter derart folgenreich geschubst habe.

Tat verjährt - Geschäftsführer kann nicht mehr belangt werden

Wegen Verjährung könne der Mann jetzt nicht mehr belangt werden, sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa. „Aber wegen Falschaussage im aktuellen Prozess.“ Der Staatsanwalt hatte die Berufung zurückgenommen und wie die Verteidigung Freispruch für den 48 Jahre alten Angeklagten gefordert. „Ich bin nur froh, dass es vorbei ist“, sagte der.

Das Amtsgericht hatte den Familienvater in erster Instanz wegen schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, seine Verteidigerin hatte damals einen Freispruch gefordert.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, sich an keinen Schubser erinnern zu können. Er könne sich nur noch an den Streit mit dem Kollegen erinnern. Er sei aufgebracht gewesen, weil die zwei bedrängten Mädchen im Alter seiner Töchter gewesen seien, sagte der vierfache Familienvater.