Nur Märkisch-Oderland mit Karte - Einführung der Bezahlkarte verzögert sich - Kreise denken möglicherweise um

Eine Bezahlkarte für Asylbewerber wird in einer Außenstelle des Sozialamtes vom Landkreis Märkisch-Oderland gezeigt.<span class="copyright">dpa</span>
Eine Bezahlkarte für Asylbewerber wird in einer Außenstelle des Sozialamtes vom Landkreis Märkisch-Oderland gezeigt.dpa

Wann die geplante bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge starten kann, ist unklar. Es gibt Streit vor Gericht. Wie reagieren die Landkreise auf die Verzögerung?

Angesichts der Verzögerung bei der bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber will der Landkreistag über das weitere Vorgehen in Brandenburg beraten. Es geht darum, ob die Landkreise in Brandenburg weiterhin auf ein einheitliches Verfahren setzen oder angesichts der Verzögerung einen eigenen Weg bevorzugen. Das sagte der Vorsitzende des Landkreistages, Siegurd Heinze (parteilos), der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. Er ist Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz.

Landrat erwartet keine Kursänderung

Heinze sagte, am Dienstag werde sich der erweiterte Vorstand der Landkreisversammlung verständigen, „ob die Front eine geschlossene bleibt bei der einheitlichen Einführung der Bezahlkarte oder ob dann jeder seinen eigenen Weg geht oder man mehrere Gruppen bildet„. Der Vorsitzende des kommunalen Spitzenverbandes erwartet eher keine Alleingänge.

„Ich tendiere eher dazu, dass es dabei bleibt, so wie es jetzt ist„, sagte Heinze. “Denn von der Zeit her werden wir nichts einsparen, wenn es jetzt noch mal eigene Ausschreibungen geben sollte. Auch die kosten Zeit, Kraft und Geld.“

Im Mai war Heinze noch davon ausgegangen, dass die Bezahlkarten in Brandenburg im September oder Oktober ausgegeben werden sollen. Nun ist wegen Beschwerden im Vergabeverfahren unklar, wann es soweit ist.

Märkisch-Oderland weiterhin einziger Landkreis Brandenburgs mit Bezahlkarte

Als einziger Landkreis führte Märkisch-Oderland nach einer eigenen Ausschreibung die Bezahlkarte bereits im Mai ein. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte Ende Juli gesagt: “Wenn es zu lange dauern sollte, dann werden andere Landkreise dem Beispiel des Landkreises Märkisch-Oderland folgen. Da gibt es Gespräche.“

Nach den vereinbarten Kriterien für die Bezahlkarte sollen erwachsene Asylbewerber von ihrem Guthaben auf der Chipkarte maximal 50 Euro im Monat in bar abheben können, bei Kindern ist der Bargeld-Betrag auf 25 Euro begrenzt. Die Ausgestaltung ist aber umstritten. Das grün geführte Sozial- und Integrationsministerium in Potsdam kritisierte die Beschränkung auf diese Bargeld-Obergrenze.

Beschwerde im Vergabeverfahren führt zu Verzögerungen

Bei der bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge gibt es Verzögerungen aufgrund einer Beschwerde, die ein im Vergabeverfahren unterlegener Bieter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht habe. Damit kann kein Zuschlag erteilt werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe will nach Angaben eines Sprechers am 18. Oktober über die Beschwerde verhandeln. Ob am selben Tag auch ein Urteil fällt, ist noch unklar.

Das Unternehmen Dataport in Hamburg war mit dem Ausschreibungsverfahren für das geplante länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt worden. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar darauf verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken.

Bayerisches Gericht gibt zwei Klagen gegen Bezahlkarte recht

Flüchtlinge klagen auch bereits gegen Einschränkungen durch die Bezahlkarte. Das Sozialgericht Nürnberg wies in einem Eilverfahren im August die Stadt Schwabach an, zwei Klägerinnen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen künftig wieder auf ihr Konto zu überweisen - statt sie nur über die Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. In einem konkreten Fall führte die Klägerin an, dass es ihr mit der Bezahlkarte nicht möglich sei, etwa günstig im Internet oder im benachbarten Nürnberg einzukaufen. Auch könne sie nicht ohne weiteres Vereinen beitreten, weil die Überweisung der Mitgliedsbeiträge erst genehmigt werden müsse.