Rauchmelder als Datenkrake: So können Sie ausspioniert werden
Smarte Rauchmelder können heute oftmals deutlich mehr als nur eine Rauchentwicklung im Zimmer festzustellen. Das birgt Risiken.
Ein Bericht auf Zeit Online zeigt, dass das Immobilienunternehmen Vonovia seine Mietwohnungen in großem Stil auf smarte Rauchmelder umstellt. Einen ersten Aufschrei gab es dazu schon wegen der Kosten für Mieter. Die Geräte können aber nicht nur wesentlich mehr, als die Rauchentwicklung entdecken, sie schicken auch Daten zu Vonovia, die schlussendlich auf Servern von Microsoft landen.
Na und, könnte man einwenden, die meisten Menschen in Deutschland dürften täglich irgendwelche US-Dienste nutzen, Microsofts Cloud ist in vielen Büros und Privathaushalten Standard.
Die Gefahr besteht aber darin, was sich möglicherweise aus den gesammelten Daten der Rauchmelder ableiten lässt. Da Vonovia fast eine halbe Million Wohnungen in Deutschland vermietet, ist die Verunsicherung groß.
Daten für Vermieter und Kriminelle interessant
Vonovia bewirbt den smarten Rauchmelder Multisensor Plus auf der eigenen Webseite als "Das Plus für Ihr Zuhause: Sicherheit & Komfort". Und ein Plus sollten die Rauchmelder auch mitbringen, will man doch von den Mietern dafür 6 Euro pro Monat kassieren.
Die Befürchtung ist jetzt aber, dass die gesammelten Daten Mieter ausspionieren könnten. Zum Beispiel machen sich Mieter Sorgen, wenn der Vermieter plötzlich nachvollziehen könnte, wenn in Wohnungen nicht genug gelüftet wird. Bei Schäden, zum Beispiel durch Schimmelbefall, könnte er sich dann möglicherweise auf ein Verschulden der Mieter berufen.
Noch interessanter könnten die Rauchmelderdaten aber für Kriminelle sein. Aus der Kombination von Heizungsdaten und Luftfeuchtigkeit könnte man mithilfe künstlicher Intelligenz herauskriegen, wie viele Menschen in einer Wohnung sind oder ob die Bewohner gerade Urlaub machen.
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Datensammlung nur nach Enwilligung
Überall, wo Daten erhoben und übertragen werden, muss man auf Datenschutz und Sicherheit achten. Hier gibt es naturgemäß ein großes Spektrum, vom Smart-Home-Fan, der möglichst viele Daten sammeln will, bis zum digitalen Verweigerer. Ein richtig oder falsch gibt es hier nicht, ratsam ist unserer Ansicht nach aber ein gesundes Mittelmaß.
Und die Frage muss erlaubt sein, ob man wirklich jedes Gerät smart machen muss, nur weil man es kann. Von Vonovia heißt es, dass die Daten der Rauchmelder nur anonym erhoben werden, außerdem seien sie sicher und würden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet. In der Datenschutzerklärung gibt es einen eigenen Punkt zu den Multisensorgeräten.
Bei dem Fall zeigt sich aber auch ein weiteres Problem, das viele smarte Gadgets haben. Man weiß als Kunde oft nicht so genau, was unter der Haube steckt und wer dafür verantwortlich ist. Den Zeit-Recherchen zufolge werden die Rauchmelder von einer britischen Firma hergestellt. Die soll aber demnächst an eine chinesische Firma verkauft werden.
Das Besondere bei Rauchmeldern ist, dass sie Eigentümersache sind und Mieter hier nichts zu entscheiden haben. Kann man bei anderen smarten Gadgets als Verbraucher auch hinsichtlich des Datenschutzes vergleichen oder ganz auf solche Geräte verzichten, muss man bei den Rauchmeldern die Entscheidung der Eigentümer hinnehmen.
Vonovia will das Thema klein halten und schreibt:
Wir liefern die Multi-Sensorgeräte mit deaktivierten Funkeinstellungen aus. Auf Wunsch, also sofern Sie uns eine Einwilligung erteilen, aktivieren wir die Funkeinstellungen vor Auslieferung. Sie können also selber entscheiden, ob sie die Komfort-Services nutzen möchten.
Wer also nicht will, dass die Rauchmelder gesammelte Daten verschicken, muss nichts machen. Smart-Home-Fans können die Einwilligung erteilen und dann die Daten über die Vonovia-App nutzen. Wichtig auch, das Senden der Klimadaten soll sich auch jederzeit vom Mieter über einen Schalter am Gerät unterbinden lassen.
Mieter dürfen Rauchmelder nicht einfach tauschen
Rauchmelder sind Eigentümersache, das ist die Grundregel beim Thema. Das fängt schon bei der Auswahl der Geräte an. Jedoch kann man sich als Mieter auch von manchen Rauchmeldern gestört fühlen, zum Beispiel wenn es helle LEDs im Schlafzimmer gibt.
Jedoch darf man die Rauchmelder dann nicht einfach abnehmen oder durch andere Modelle ersetzen. Auch dann nicht, wenn man sie selbst bezahlt. Denn die Rauchmelder gehören fest zum Mietobjekt. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn Mieter und Vermieter vertraglich vereinbaren, dass sich die Mieter um die Ausstattungspflicht mit Rauchmeldern kümmern.
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