Werbung

Oberhaus stimmt für Zusatz zu Brexit-Gesetz

Die Lords im britischen Oberhaus haben Premierministerin Theresa May am Dienstag erneut eine Niederlage bei den Beratungen zum Brexit-Gesetz zugefügt. Mit einer Mehrheit von 366 zu 268 Stimmen votierten sie für einen Zusatz zu dem Gesetzentwurf der Regierung, der dem Parlament ein Vetorecht für das Ergebnis der anstehenden Brexit-Verhandlungen einräumen soll.

Ursprünglich hatte die Regierung gehofft, dass der Gesetzesentwurf ohne Änderungen abgenickt wird – sowohl vom Unterhaus als auch vom Oberhaus.

Die erste Station im Unterhaus, dem so genannten House of Commons, verlief Ende Februar aus Sicht der Regierung wie erhofft, ohne Änderungswünsche winkten die Abgeordneten den Gesetzesentwurf durch. Vom House of Commons ging der Gesetzesentwurf dann an das Oberhaus, das so genannte House of Lords.

Die dort sitzenden Mitglieder machten der Regierung aber einen Strich durch die Rechnung: Vergangene Woche bereits hatten die rund 800 Mitglieder im House of Lords eine Änderung in dem Gesetzesentwurf gefordert. Demnach soll die britische Regierung die Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürger garantieren. Eine Forderung, welche die Regierung nicht akzeptieren will. Sie verweist darauf, dass gleichzeitig die EU-Länder ebenfalls Garantien für Briten in EU-Ländern geben müssten. Nun stellten die Lords weitere Forderungen.

Die Änderungswünsche des House of Lords sind ein Rückschlag für die britische Premierministerin Theresa May. Eine Niederlage, die aber ohne großen Folgen für den bevorstehenden EU-Austrittsprozess bleiben dürfte.

Denn vom House of Lords geht der Gesetzesentwurf nun wieder zurück an das House of Commons, die am Montag nochmals darüber abstimmen. In London geht man fest davon aus, dass die Abgeordneten die Änderungen aus dem House of Lords verwerfen.

Der Gesetzesentwurf landet dann voraussichtlich Montagabend erneut im House of Lords – wo er dann doch abgenickt werden dürfte, wie die Lords schon durchblicken ließen. Beide Kammern müssen sich einigen. In Großbritannien wird dieser Weg bei der Einführung neuer Gesetzes scherzhaft als „parlamentarisches Ping-Pong“ bezeichnet.

Mitte März dürfte das Spiel zwischen Ober- und Unterhaus beendet werden. Dann muss die Königin noch ihre Zustimmung geben und dann hat May endlich freie Bahn: Sie kann in Brüssel den offiziellen Antrag auf Austritt aus der EU stellen. Bis Ende März, hatte die Politikerin der Öffentlichkeit versprochen, soll das passiert sein.

KONTEXT

Wie geht es weiter beim Brexit?

EU-Austrittsgesetz

Das britische Parlament muss dem EU-Austrittsgesuch zustimmen. Das hat das höchste britische Gericht so entschieden. Ein entsprechendes Brexit-Gesetz soll nach dem Wunsch der Regierung bis zum 7. März durch beide Kammern gebracht werden.

Austrittserklärung

Spätestens am 31. März will Premierministerin Theresa May den Europäischen Rat offiziell vom Austrittswunsch in Kenntnis setzen. Das ist Voraussetzung für Austrittsverhandlungen.

EU-Mandat

Sobald das Schreiben aus London eintrifft, zurrt die Rest-EU in drei Schritten ihre Verhandlungslinie fest: Ein Sondergipfel der 27 Staats- und Regierungschefs beschließt drei bis fünf Wochen später Leitlinien. Auf dieser Basis schlägt die EU-Kommission den Start der Verhandlungen und ein Mandat vor und lässt es vom Rat bestätigen.

Verhandlungen

EU-Chefunterhändler Michel Barnier und sein Team von gut 20 Experten geben sich 18 Monate für die eigentlichen Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens und Übergangsregelungen, also etwa bis Oktober 2018.

Ratifizierung

Auf EU-Seite muss das Austrittsabkommen vom Europaparlament gebilligt und dann vom Rat angenommen werden - und zwar ohne Großbritannien. Premierministerin May will den Vertrag auch dem britische Parlament vorlegen.

Fristende

Das ganze Verfahren muss binnen zwei Jahren nach dem offiziellen Austrittsgesuch abgeschlossen sein, in dem Fall also wohl bis Ende März 2019.