Oberverwaltungsgericht: Gericht: Berlin muss Kitaplatz in der Nähe anbieten

Das Oberverwaltungsgericht gibt Eltern recht: Berliner Bezirke müssen eine wohnortnahe Betreuung gewährleisten.

Berlin.  Kehrtwende in Sachen Kleinkindbetreuung: Das Land Berlin ist ab sofort verpflichtet, einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter für ein- bis dreijährige Kinder "in angemessener Entfernung zur Wohnung" der Eltern oder des Elternteils anzubieten. Das entschied am Donnerstag das Oberverwaltungs­gericht (OVG). Anlass waren zwei Anträge auf Krippenplätze, bei denen Eltern in verschiedenen Bezirken auf eine Betreuung für ihr Kleinkind klagten: einmal in Pankow und einmal in Friedrichshain-Kreuzberg. Das OVG entschied nun in zwei Eilverfahren über die Fälle zugunsten der Eltern.

Das war vor wenigen Wochen noch anders gewesen. Denn am 28. Februar hatte das zuständige Verwaltungs­gericht im Fall eines einjährigen Jungen den Anspruch auf einen "wohnortnahen Kitaplatz" zurückgewiesen. Der Kitaplatz – in diesem Falle im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – "lasse sich so kurzfristig nicht sicherstellen", hatte damals das Verwaltungsgericht argumentiert. Es mangele dem Bezirk schlicht an "Kapazitäten", sprich an Krippenplätzen und an Tagesmüttern, um diese Altersgruppe ausreichend zu versorgen. Allerdings, hatte es damals geheißen, müsse der Bezirk für die Kosten einer selbst organisierten Kinderbetreuung, beispielsweise durch Babysitting, aufkommen. Das Verwaltungsgericht stellte also damals fest, dass man trotz gesetzlichen Anspruchs nicht unbedingt einen Betreuungsplatz für sein Kleinkind bekommen werde.

Das sieht das Oberverwaltungs­gericht jetzt anders. In den aktuellen Eil...

Lesen Sie hier weiter!