OD-Schild am Straßenrand: Das bedeutet es

Es gibt Schilder, die man zwar oft sieht, aber trotzdem ziemlich unbekannt sind. Dazu zählt auch das OD-Schild, das manchmal weitere Buchstaben aufzeigt.

In der Fahrschule lernt man jede Menge verschiedene Verkehrsschilder und deren Bedeutung kennen. Das ist auch wichtig, denn im Schilderwald Deutschlands gibt es viele Regeln zu beachten.

Doch es gibt dabei auch einige Schilder, die kaum jemand kennt und deren Bedeutung sich auch nicht ohne weiteres erschließt. Eines davon ist das OD-Schild, das häufig auch in Form eines dicken Steins am Straßenrand zu finden ist.

OD-Schild: Bedeutung und Hintergrund

Schild mit der Aufschrift OD
Schild mit der Aufschrift OD

Die Abkürzung "OD" auf dem Schild steht ganz einfach für Ortsdurchfahrt. Die Schilder gibt es in verschiedenen Variationen, etwa in weiß oder gelb oder sogar als quaderförmige Steine am Straßenrand. Die Steine sind rund einen halben Meter hoch, manchmal aber auch relativ klein und unauffällig.

Laut offizieller Definition des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist eine Ortsdurchfahrt "der Teil einer Bundesstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient."

Autobahnen und Kraftfahrstraßen, die durch ein Stadtgebiet führen, zählen also nicht dazu. Sowohl die Schilder als auch die Steine mit der OD-Aufschrift finden Sie meist in der Nähe einer Ortstafel.

Die in manchen Bundesländern zu findenden Ergänzungen V und E stehen dabei für einen Verknüpfungs- beziehungsweise Erschließungsbereich. Erstere liegen außerhalb eines Ortes, meist an großen Kreuzungen vor dem Ort, letztere innerhalb des Ortes.

Die Ortsdurchfahrt-Schilder zählen zu der Gruppe der Stationszeichen und haben vor allem eine straßenrechtliche Bedeutung – für Autofahrer sind sie daher nicht relevant.

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Wozu die Schilder zur Ortsdurchfahrt dienen

Stein mit der Aufschrift OD
Stein mit der Aufschrift OD

Ist eine Straße als Ortsdurchfahrt markiert, dann trägt statt der Gemeinden der Bund die Straßenbaulast dafür und übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Sanierung. Doch auch hier gibt es wieder Ausnahmen der Regel:

  • Gehwege und Parkplätze entlang der Ortsdurchfahrt obliegen dennoch der Gemeinde – der Bund übernimmt also nur die Baulast für die Fahrbahn in voller Breite

  • wenn eine Gemeinde mehr als 80.000 Einwohner hat, liegt die Straßenbaulast bei ihr und nicht beim Bund

  • wenn eine Gemeinde mit 50.000 bis 80.000 Einwohnern selbst verlangt, Träger der Straßenbaulast zu sein

Die Kosten der Kennzeichnung durch die OD-Schilder oder -Steine trägt ebenfalls der Bund – doch die Regeln zur Berechnung bei Sonderfällen sind wie immer in Deutschland sehr kompliziert und bürokratisch, wie dieses Dokument zeigt.

Auch verschieben sich die Grenzen der Ortsdurchfahrten immer mal wieder, etwa durch neue Erschließung von Wohngebieten.


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