Auch ohne Verbotsschild: An fünf Plätzen dürfen Sie Ihr Auto nie parken
Viele verbotene Parkplätze werden durch Schilder gekennzeichnet – aber nicht alle. Manchmal fehlt die Markierung zum Verbot.
Mit über 20 Millionen Schildern Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Anzahl an Verkehrszeichen im Straßenverkehr. Im Durchschnitt befindet sich etwa alle 28 Meter ein Schild - zusätzlich zu den 3,5 Millionen Wegweisern. Trotz dieser Menge an Verkehrszeichen gibt es allerdings eigentlich kein richtiges "Parkverbotsschild".
Tatsächlich existieren nur Verkehrszeichen für eingeschränkte sowie absolute Halteverbot. Die Bedeutung bleibt allerdings die gleiche: An diesen Stellen sollte das Auto nicht länger stehen. An fünf Orten wird das Wissen um das Parkverbot sogar ohne Schild vorausgesetzt.
Hier ist das Parken verboten:
Im verkehrsberuhigten Bereich
Im verkehrsberuhigten Bereich darf nicht einfach an jeder Stelle, sondern nur auf eindeutig gekennzeichneten Flächen geparkt werden - und das übrigens auch entgegen der Fahrtrichtung. Denn: Bei diesem Bereich handelt es sich nicht um eine Fahrbahn, sondern eine Sonderfläche. Daher gelten dort die für gewöhnlich üblichen Parkregeln nicht. Bei Missachtung können Geldbuße von mindestens 10 Euro drohen.
Auf dem Gehweg
Auf dem Bürgersteig ist das Parken und Halten grundlegend verboten. Das gilt auch für Fahrradschutzstreifen, Radfahrstreifen und Dooring-Streifen. Ausnahmen werden allerdings durch entsprechende Schilder und Markierungen eindeutig gekennzeichnet. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von mindestens 55 Euro.
Auf abgesenktem Bordstein
Obwohl es sich oft anbietet, darf auf abgesenktem Bordstein nicht geparkt werden. Denn dieser soll es beispielsweise Menschen mit Handicap erleichtern, die Straße zu erreichen. Das gilt nicht nur für öffentliche Straßen, sondern auch für Ein- und Ausfahrten zu Grundstücken mit abgesenktem Bordstein. Tatsächlich darf an diesen Stellen auch der Grundstückseigentümer selbst nicht parken. Verstöße können Geldstrafen von 10 Euro nach sich ziehen.
An unübersichtlichen Stellen
An unübersichtlichen oder engen Straßenstellen sowie im Bereich einer scharfen Kurve wird das Parken untersagt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Missachtungen können mit Geldbußen von mindestens 35 Euro bestraft werden.
Am linken Fahrbahnrand
Am linken Rand einer Fahrbahn darf nicht geparkt werden. Denn: Grundsätzlich gilt auf den deutschen Straßen konkludent zum Rechtsfahrgebot auch ein Rechtsparkgebot. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen: In Einbahnstraßen oder wenn der rechte Fahrbahnrand von einer Straßenbahn befahren wird, darf auch in Fahrtrichtung links geparkt werden. Verstöße können mit einem Bußgeld von 10 bis 30 Euro geahndet werden.
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