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Omikron-Welle nimmt zu: Muss ich wirklich arbeiten, wenn ich in Corona-Quarantäne muss?

Corona und der Job: Viele Fragen, wir geben Antworten.
Corona und der Job: Viele Fragen, wir geben Antworten.

Die Corona-Infektionszahlen erreichen immer neue Höchststände. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Mittwoch mit 116.000 Neuinfektion innerhalb von 24 Stunden einen neuen Negativrekord.

Die Angst vor Engpässen beim Gesundheitspersonal oder im Handel aufgrund von zu vielen Infektionen bei der Belegschaft ist groß. Arbeitnehmer sind zunehmend verunsichert, wie sie sich im Falle einer Infektion oder bei Kontakt mit Infizierten verhalten sollen. Wir beantworten für euch die wichtigsten Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

Immer wieder ist von Isolation und Quarantäne die Rede. Doch was heißt das eigentlich und wo liegt der Unterschied? Zur Quarantäne schreibt das Bundesministerium für Gesundheit: "Die Quarantäne ist eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder von Personen, die möglicherweise das Virus verbreiten können." Die Quarantäne trifft also auf Kontaktpersonen von Erkrankten sowie für Reiserückkehrende aus Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebieten zu. Sie kann behördlich angeordnet werden oder freiwillig sein.

Zur Isolation schreibt das Gesundheitsministerium: "Die Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion. Je nach Schwere der Erkrankung kann diese sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus erfolgen." Eine Entlassung aus der Isolation erfolgt dann, wenn die Person nicht mehr ansteckend ist. Dadurch soll eine Infizierung von gesunden Personen und die Weiterverbreitung des Virus verhindert werden.

Wie lange muss man bei der Omikron-Variante in Quarantäne und Isolation?

Die Isolationszeit beträgt zehn Tage ab dem Tag, an dem die ersten Symptome auftreten. Bei asymptomatischer Erkrankung ab dem Datum des positiven Testergebnisses. Eine Freitestung kann frühestens ab dem siebten Tag der Isolation mittels eines PCR-Tests oder eines hochwertigen Antigen-Tests erfolgen. Mitarbeiter medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Wer im Kontakt mit einer infizierten Person war oder aus einem Risikogebiet einreist, muss oft in Quarantäne. Die Quarantänezeit beträgt zehn Tage ab dem Datum, an dem ihr zuletzt Kontakt mit einer infizierten Person hattet. Auch hier könnt ihr euch nach sieben Tagen mit einem PCR-Test oder einem Antigen-Test freitesten. Kinder können dies bereits nach fünf Tagen tun.

Wann muss ich nicht in Quarantäne?

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen ihr trotz Kontakt mit einer infizierten Person nicht in Quarantäne müsst. Die Ausnahmen gelten für:

  • Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben.

  • Geimpfte, die danach an Corona erkrankten.

  • Genesene, die nach ihrer Erkrankung mindestens eine Impfdosis erhalten haben.

  • Personen, deren zweifache Impfung 15 bis 90 Tage zurückliegt.

  • Genesene vom 28. bis 90. Tag nach dem positiven Testergebnis.

Ab wann muss ich meinen Chef über eine Corona-Erkrankung informieren?

Grundsätzlich gilt, dass ihr euren Chef nicht über die Art eurer Krankheit Auskunft geben müsst. Das Coronavirus unterliegt jedoch einer behördlichen Meldepflicht. Wenn ihr jedoch länger nicht auf der Arbeit gewesen seid und euch mit Covid-19 infiziert habt, müsst ihr nicht unbedingt angeben, dass es sich um eine Corona-Infektion handelt. Ihr müsst dann nur eure Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermitteln und über die Dauer eurer Abwesenheit informieren.

Klar ist aber auch: Wenn ihr zuletzt im Büro gearbeitet habt und ein positives Testergebnis besitzt, müsst ihr eurem Arbeitgeber Bescheid geben. Dies ergibt sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dann entsprechende Maßnahmen treffen, um die weitere Belegschaft zu schützen.

Muss ich in Isolation, wenn ich ein Verdachtsfall bin?

Ihr habt die typischen Corona-Symptome, jedoch noch kein positives Testergebnis? Dann könnt ihr zum Beispiel beim örtlichen Gesundheitsamt anrufen und euch eine Einschätzung darüber geben lassen, ob eine mündliche Quarantäne angeordnet wird. Außerdem solltet ihr mit eurem Arbeitgeber in Verbindung treten und entsprechende Maßnahmen besprechen.

In der Regel muss das Gesundheitsamt jedoch eine Quarantäne oder Isolation anordnen. Wer sonst vom Arbeitsplatz fernbleibt, ist unentschuldigt und verliert sein Recht auf Lohnfortzahlung. Oft sind die Ämter jedoch überlastet. In den meisten Regionen gilt deshalb die Sonderregelung: Sobald ein positiver PCR-Test vorliegt, erfolgt die sofortige Isolation. Auf eine Rückmeldung des Gesundheitsamts muss dann nicht mehr gewartet werden.

Muss man in Quarantäne arbeiten?

Generell gilt: Wer einen positiven Corona-Test absolviert hat, der muss auch in Isolation. Egal ob der Verlauf nur mild oder schwer ist. Sollte jedoch keine Krankschreibung vorliegen und die Tätigkeit es zulassen, können Arbeitgeber bei einem asymptomatischen oder milden Verlauf die Arbeit im Home-Office verlangen.

Bekomme ich Gehalt, wenn ich zu Hause bleiben muss wegen Corona?

In der Regel müsst ihr euch hier keine Sorgen machen. Wenn ihr in Isolation seid und krankgeschrieben wurdet, erhaltet ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Lohnfortzahlung erfolgt dann wie immer über den Arbeitgeber. Anders verhält es sich jedoch dann, wenn ihr keine Symptome aufweist. Der Arzt darf dann der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge euch nicht krankschreiben. Auch, wenn ihr positiv getestet seid. Wenn möglich, müsst ihr dann im Home-Office arbeiten und erhaltet euer reguläres Gehalt. Wer dies nicht kann, erhält ein Beschäftigungsverbot und muss in Isolation.

Der Arbeitnehmer erhält dann eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe des Netto-Gehalts. Dafür wird der behördliche Bescheid über die Anordnung einer Isolation oder Quarantäne beim Arbeitgeber eingereicht. Die Entschädigung wird während der ersten sechs Wochen der Quarantäne oder Isolation gezahlt. Der Arbeitgeber kann diese dann sogar von den zuständigen Behörden zurückholen. Ab der siebten Woche erhält der Arbeitnehmer dann eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes.

Auch bei einer verordneten Quarantäne besteht grundsätzlich eine Arbeitspflicht, wenn ihr eure Arbeit im Home-Office machen könnt. Falls nicht, werdet ihr von der Arbeitspflicht befreit. Wer dagegen präventiv zu Hause bleibt, weil er Angst vor einer Ansteckung hat, ist im Regelfall ebenfalls unentschuldigt. Selbst Risikopatienten können sich während der Pandemie nicht grundsätzlich freistellen lassen. Eine präventive Freistellung ist erst dann möglich, wenn eine Erbringung der Arbeitsleistung als "unzumutbar" gilt. Die Freistellung hängt dann also je nach Fall und den Arbeitsbedingungen ab.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 21. Januar 2022 aktualisiert. Er wurde am 19. Januar 2022 veröffentlicht.