In Ostthüringen - Kreis verpflichtete Flüchtlinge zur Arbeit - jetzt zieht Landrat erstes Fazit
Eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge in einem Kreis in Ostthüringen hatte bundesweit für Aufsehen und Kritik gesorgt. Nach über einem halben Jahr zieht der Saale-Orla-Kreis Bilanz.
Im Video: „Statistik zeigt bittere Wahrheit über Flüchtlinge und Arbeit“
Die Arbeitspflicht für Flüchtlinge bringt aus Sicht des Saale-Orla-Kreises vermehrt Menschen in den regulären Arbeitsmarkt. Seit Anfang des Jahres seien etwa 100 Flüchtlinge im Kreis zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet worden, sagte ein Landkreissprecher. Etwa 20 von ihnen hätten inzwischen eine Anstellung gefunden. Das sei eines der Ziele der Maßnahme, so der Sprecher.
Einige Menschen weigerten sich
Sieben Menschen hätten sich aber auch trotz mehrfach vorgelegter Angebote geweigert, eine gemeinnützige Arbeit anzunehmen. Ihnen seien die Sozialleistungen gekürzt worden. Einzelne hätten in der Folge auch den Saale-Orla-Kreis verlassen oder seien untergetaucht.
Insgesamt komme etwa die Hälfte der 300 volljährigen Flüchtlinge in dem Kreis für den Arbeitseinsatz infrage. Ausschlusskriterien seien Sprach- oder Integrationskurse, reguläre Jobs oder psychische und physische Einschränkungen. Für die Zuweisungen seien die Einschätzungen von Sozialarbeitern nötig. Außerdem sei eine gute Erreichbarkeit der Einsatzstelle wichtig.
In dem Kreis gilt seit Jahresbeginn eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge. Sie sollen für gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden und dafür neben ihren Sozialleistungen 80 Cent pro Stunde bekommen. Hintergrund ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Einführung der Maßnahme hatte ein bundesweites Echo ausgelöst. Es gab deutliche Kritik von Flüchtlingsvertretern und Vertretern der rot-rot-grünen Regierungskoalition in Erfurt. „Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen,“ sagte Tareq Alaows, Sprecher von Pro Asyl, damals.
Mehr Menschen außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte beschäftigt
Zu Beginn der Arbeitspflicht hätten die meisten Menschen noch innerhalb ihrer Einrichtung gearbeitet, hieß es vom Landratsamt. Das sei leichter zu organisieren gewesen. Sie mähten dort unter anderem den Rasen oder putzten die Gemeinschaftsbereiche. Seit dem Frühjahr würden aber auch immer mehr Menschen extern eingesetzt, etwa bei Sportvereinen, Städten und Gemeinden oder der Tafel. „In fast allen Fällen handelt es sich dabei um Arbeiten, die sonst mangels personeller Möglichkeiten liegen bleiben oder erst deutlich später durchgeführt werden würden.“
Die in der Flüchtlingsdebatte immer wiederkehrende Befürchtung, durch die Asylbewerber würden reguläre Arbeitsplätze wegfallen, sei unbegründet, denn es handle sich um „Arbeiten, die sonst liegen bleiben“, so Lars Böhme, Chef der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg..