Paket-Betrug: SMS kann bis zu 700 Euro kosten

Vorsicht, Paket-Betrug: Die Verbraucherzentralen warnen derzeit vor gefälschten SMS. Die können Rechnungen von bis zu 700 Euro zur Folge haben.

Smishing nennt sich die Betrugsmethode, bei der Opfer per SMS in die Falle gelockt werden. (Bild: Getty Images)
Smishing nennt sich die Betrugsmethode, bei der Opfer per SMS in die Falle gelockt werden. (Bild: Getty Images)

Beim derzeitigen Weihnachtsrummel und Sonderangebots-Marathon verliert mancher schon mal den Überblick, was georderte Geschenke und Waren angeht. Diesen Umstand nutzen nun verstärkt Betrüger, um Menschen in die Falle zu locken und richtig Kasse zu machen.

Die Kriminellen verschicken SMS im Namen von Paketdienstleistern, um Empfänger dazu zu bringen, darin enthaltene Links anzuklicken.

Datenklau und Übernahme des Smartphones

"Uns erreichen aktuell vermehrt Anfragen von Ratsuchenden, die angeblich per SMS Informationen zu einer Lieferung erhalten haben. Doch die vermeintliche Paketzustellung ist nur Mittel zum Zweck, um persönliche Daten zu klauen und das Telefon zu übernehmen. Manche Opfer eines solchen Smishing-Angriffs haben Rechnungen von bis zu 700 Euro für automatisch verschickte SMS erhalten", so die Verbraucherzentrale.

Mit solchen SMS sollen Smartphone-Nutzer abgezockt werden. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
Mit solchen SMS sollen Smartphone-Nutzer abgezockt werden. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

Die in den Nachrichten enthaltenen Texte drehen sich immer um den Empfang von Paketen, die angeblich nicht zugestellt werden können oder die sich verspäten. Sie lauten sie etwa "Wir konnten heute ein Paket nicht zustellen. Bitte besuchen Sie..." oder "Ihr Paket hat Verspätung. Jetzt Lieferung bestätigen...". Auf die Mitteilungen folgt dann ein Link, den Betroffene anklicken sollen.

SMS im Sekundentakt

Der Klick darauf kann teuer werden, denn meist installiert sich auf dem Smartphone dann eine Schadsoftware, die dafür sorgt, dass im Sekundentakt SMS verschickt werden. Ohne SMS-Flatrate kommt so schnell ein hübsches Sümmchen zusammen.

Zwar würden die Mobilfunkanbieter die entsprechenden SIM-Karten zeitnah sperren, doch bis dahin würden alle versandten SMS berechnet, so die Verbraucherzentrale. Teilweise kämen so Rechnungen von mehreren hundert Euro zustande. Manches Telefonunternehmen bestehe auf die Zahlung von mindestens 100 Euro oder sogar mehr.

Forderungen nicht einfach hinnehmen

Hinnehmen sollten Geschädigte die Forderungen jedoch nicht ohne Weiteres. Die Verbraucherschützer raten in jedem Falle, sich zu wehren. Schließlich seien die SMS von der Schadsoftware und nicht vom Handy-Nutzer selbst verschickt worden. Das könne auch durch den Einzelverbindungsnachweis belegt werden, auf dem im Schadensfall der Versand im Sekundentakt dokumentiert ist.

"Wollen Mobilfunkunternehmen die Gebühren der verschickten SMS als Schadensersatz geltend machen, müssen Sie schuldhaft gehandelt haben und der Anbieter muss den entstandenen Schaden nachweisen. Die Berechnung des Schadens kann sich angesichts zahlreicher Flatrate-Modelle am Markt jedoch nicht an dem vereinbarten Entgelt pro SMS (in der Regel zwischen 0,09 und 0,19 Euro) bemessen", so die Verbraucherzentrale.

Grundsätzlich gilt: SMS von Paketdienstleistern sollten Sie mit Vorsicht behandeln. Klicken Sie keine Links an und überlegen Sie genau, ob Sie ein Paket erwarten, für das Sie angegeben haben, dass Sie per SMS benachrichtigt werden wollen.

Reingefallen – das ist zu tun

Wer versehentlich in die Falle getappt ist, sollte möglichst schnell reagieren und als erstes in den Einstellungen den Flugmodus aktivieren, um das Handy aus dem Netz zu nehmen. Anschließend empfiehlt es sich, das Smartphone mit einem Virenscanner zu überprüfen.

Wurde eine Schadsoftware installiert, sollte das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Aber bitte vorher daran denken, Beweise für den Angriff und alle relevanten Daten zu sichern.

Weitere Informationen zum Thema "SMS-Betrug" sowie einen Musterbrief, den Sie im Schadensfall an Ihren Telefonanbieter senden können, finden Sie hier auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg.

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