Paket des Nachbarn angenommen: Welche Pflichten hat man?

Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, kennt den fröhlichen Pakete-Tausch, der meistens sehr unkompliziert abläuft: Das Paket kann nicht zugestellt werden und landet beim Nachbarn, der Paketempfänger wird via Zettel benachrichtigt und holt sein Päckchen ab oder bekommt es vom freundlichen Nachbarn direkt an die Tür gebracht. Doch was, wenn es mal nicht so simpel abläuft? Fragen und Antworten zu den Pflichten des Ersatzempfängers.

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Die meisten Nachbarn holen das Paket innerhalb weniger Tage ab, und die Transaktion ist abgeschlossen. Doch was, wenn der Nachbar nicht auftaucht? (Symbolbild: Getty Images)

Ersatzzustellung nennt es sich, wenn statt des tatsächlichen Empfängers ein Nachbar ein Paket vom Postboten oder Lieferanten entgegennimmt. In Zeiten, in denen immer mehr online eingekauft wird, kommt das häufig vor und kann in einigen Fällen kompliziert werden. Denn wer ein Paket entgegennimmt, hat auch eine gewisse Verantwortung dafür übernommen.

Was, wenn der Nachbar es nicht abholt?

Man verpflichtet sich mit dem Entgegennehmen des Pakets automatisch, sorgfältig damit umzugehen. Es einfach vor der Wohnungs- oder Haustür des Nachbarn abzulegen, wenn dieser es seit Tagen nicht abgeholt hat, ist also nicht erlaubt. "Damit würde man seine Sorgfaltspflicht verletzen", sagte Dr. Johannes Offermann, Vorstand beim Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT), dem Portal “zuhause.de”.

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Geht das Paket verloren, könnte man dafür haftbar gemacht werden - dies gilt auch, wenn man das Paket der falschen Person aushändigt. Die Ware an den Absender zurückzuschicken kann sich ebenfalls schwierig gestalten. Da zwischen ihm und dem Ersatzempfänger kein Vertrag besteht, gibt es für den Absender auch keine Verpflichtung, das Päckchen wieder zurückzunehmen.

Wenn der Nachbar nicht vorbeikommt, weil er beispielsweise nicht über die Ersatzzustellung benachrichtigt wurde, sollte man also selbst die Initiative ergreifen und den Nachbarn aufsuchen.

Wie lange muss man ein Paket aufbewahren?

Wenn dieser trotz vieler Versuche nicht anzutreffen ist, hören die Pflichten des Ersatzempfängers allerdings nicht auf. Er muss das Paket schlicht so lange sicher und sorgsam verwahren, bis der rechtmäßige Empfänger aufgetaucht oder vorgefunden ist.

Sollte dabei zu viel Zeit vergehen, rät Offermann, Kontakt zum Empfänger aufzunehmen und ihm selbst eine Frist zu setzen. Er betont außerdem: “Unsere Empfehlung lautet deshalb immer: 'Klare Absprachen mit den Nachbarn treffen!'"

Muss man ein Paket überhaupt annehmen?

Womöglich sollte man bei solchen Nachbarn künftig die Annahme für Post verweigern. Eine Verpflichtung hierzu gibt es nämlich nicht. "Ein fremdes Paket anzunehmen, ist ein Freundschaftsdienst unter Nachbarn", heißt es auf dem Fachportal “Deutsche Anwaltsauskunft”.

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Ein Paket mit zerbrechlichem Inhalt und deutlicher Delle? Lieber nicht annehmen (Bild: Getty Images)

In manchen Fällen ist das sogar ratsam, beispielsweise, wenn einem das Päckchen verdächtig vorkommt oder der Absender fehlt. Ist das Paket bereits beschädigt, sollte man ebenfalls ablehnen. “Mit der Unterschrift quittiert man, dass man das Paket in ordnungsgemäßem Zustand angenommen hat“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW der “Berliner Morgenpost”. Nimmt man es dennoch an, müsse man unter Umständen für Schäden haften.

Was, wenn der Adressat nicht auffindbar ist?

Wenn zu spät auffällt, dass auf dem Paket gar keine Adresse eines Empfängers angegeben ist, rät die “Deutsche Anwaltsauskunft” zunächst, Klinken zu putzen: Man sollte zunächst versuchen, in der Nachbarschaft die Person mit dem Empfängernamen ausfindig zu machen.

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Sollte dies nicht gelingen, kann das Logistikunternehmen womöglich dabei helfen, die korrekte Adresse zu ermitteln. Manche Anbieter wie Hermes würden Päckchen außerdem kostenlos dem Absender zurückbringen. Dann besteht allerdings wieder die Gefahr, dass dieser die Annahme verweigert - dies gilt auch, wenn man sich dazu aufrafft, die Ware auf eigene Kosten zurückzuschicken.

Ab wann darf man das Paket öffnen?

Was man unter keinen Umständen tun darf ist, das Paket zu öffnen - unabhängig davon, wie viele Wochen es schon in der eigenen Wohnung Platz einnimmt. Damit würde man laut “Deutsche Anwaltsauskunft” gegen das Postgeheimnis verstoßen und sich strafbar machen.

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