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Paket-Mail: Falsche Zöllner kassieren per Prepaid-Zahlung ab

Meldet sich angeblich der Zoll per Mail, ist erst einmal höchste Skepsis angebracht - vor allem wenn eine Prepaid-Zahlung gefordert wird. Das würde der Zoll nämlich niemals tun.
Meldet sich angeblich der Zoll per Mail, ist erst einmal höchste Skepsis angebracht - vor allem wenn eine Prepaid-Zahlung gefordert wird. Das würde der Zoll nämlich niemals tun.

Bei einer Mail vom Zoll wird man hellhörig, vor allem wenn tatsächlich eine Auslandssendung erwartet wird. Aber in den meisten Fällen sind solche Mails schnell als Fälschungen enttarnt.

Hannover (dpa/tmn) - Eine neue Welle gefälschter Zoll-Mails ist im Rollen. Darin fordern Betrüger, die sich als «Kundendienst» einer «Regionalen Zolldirektion» ausgeben, 50 Euro per Prepaid-Zahlungsdienst (Paysafecard), damit eine angebliche DHL-Paketsendung weiter bearbeitet werden kann, warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen.

Für die Mails werden unter anderem die ganz neu registrierten Domains «zolldhl.de» oder «zollabteilung.com» benutzt, die den Angaben zufolge keinerlei Bezug zu DHL oder zum Zoll haben. Deshalb gilt: Die E-Mail am besten gleich löschen, nicht darauf reagieren.

Falls eine angebliche DHL-Sendungsnummer in der Mail genannt wird, kann man diese bei Zweifeln bei der echten DHL-Sendungsverfolgung prüfen. Dort wird dann schnell klar, dass die Nummer nicht existiert. Zudem fordert der Zoll niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an.

Und wenn man auf den Trick schon hereingefallen ist, tatsächlich Prepaid-Guthaben erworben und einen PIN-Code für dieses Guthaben an die genannte Mail-Adresse geschickt hat? Dann kann man zumindest noch versuchen, die PIN und damit das Guthaben bei Paysafecard sperren zu lassen. Gelingt das nicht mehr, sollte man Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.

Nach eigenen Angaben stellt der Zoll Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen niemals per E-Mail, SMS oder über andere Kanäle wie etwa Messenger zu. Aufgrund der Formvorschriften geschehe das per Briefpost. Etwas anderes gelte nur dann, wenn jemand einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt hat.