Paragraf 219a: Berlin will Werbung für Abtreibungen legalisieren

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Sie hatte auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert

Schwangere Frauen sollen sich künftig besser über Abtreibungen informieren können. Am Dienstag will der Senat deshalb die Einbringung einer Bundesratsinitiative beschließen, die die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vorsieht. Dieser verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, bei Verstoß drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis. Für Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ist der Passus aus dem Jahr 1933 nicht mehr zeitgemäß. Bremen, Hamburg und Brandenburg würden den Berliner Vorstoß unterstützen, sagte Behrendt am Dienstag.

Urteil: Ärztin aus Gießen muss 6000 Euro Strafe zahlen

Das Engagement des Justizsenators geht zurück auf den Fall Kristina Hänel. Die Allgemeinärztin aus Gießen, die in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt, war im November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Sie hatte vor zwei Jahren auf ihrer Homepage über legale Abtreibungen informiert, mit dem Hinweis, diese gegen entsprechende Kostenübernahme durchzuführen. Die Informationen waren direkt verfügbar und mussten nicht etwa per E-Mail angefordert werden. Das Gericht wertete das als unerlaubte Werbung.

"Der Staat will nicht, dass in der Öffentlichkeit über Abtreibungen diskutiert wird", sagte Hänel. Tatsächlich dürfen Ärzte neben allgemeinen Informationen auf ihrer Seite nicht einmal darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen anbieten. In der Folge bekommen betroffene Frauen und Paare nur wenige Informationen darüber, wo in ihrer ...

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