Pariser Berufungsgericht bestätigt Verurteilung von Yemenia Airways wegen Absturzes 2009
Gut 15 Jahre nach dem Absturz einer Passagiermaschine vor den Komoren mit 152 Toten und einer einzigen Überlebenden hat ein Berufungsgericht in Paris die Verurteilung der Fluggesellschaft Yemenia Airways wegen fahrlässiger Tötung und die gegen das Unternehmen verhängte Strafe in Höhe von 225.000 Euro bestätigt. Die Richter sahen während des Berufungsverfahrens "keine mildernde Umstände".
An dem Prozess hatte auch die einzige Überlebende der Katastrophe, Bahia Bakari, teilgenommen. Das damals zwölf Jahre alte Mädchen hatte überlebt, weil sie sich stundenlang an einem Wrackteil festgehalten hatte. Sie verlor bei dem Unfall ihre Mutter.
Die Fluggesellschaft hatte sich nach Ansicht der Richter mitschuldig gemacht, da sie ihre Piloten nicht ausreichend ausgebildet hatte. Zudem hatte sie an dem Nachtflug auf die Komoren in der Nacht zum 30. Juni 2009 festgehalten, obwohl auf dem Ziel-Flughafen mehrere Leuchtsignale ausgefallen waren.
Die Untersuchung der zwei Monate nach dem Absturz gefundenen Flugschreiber ließ den Schluss zu, dass der Unfall auf eine Reihe von Pilotenfehlern zurückzuführen war. Zu den Todesopfern zählten auch 66 Franzosen, viele von ihnen mit komorischen Wurzeln. Einige waren - wie auch Bahia und ihre Mutter - zu traditionellen Hochzeitsfeiern auf dem Archipel im Indischen Ozean unterwegs.
Die Passagiere waren in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa in ein altersschwaches Flugzeug umgestiegen. Eine Passagiervereinigung hatte bereits Monate zuvor über den schlechten Zustand der Flugzeuge auf dieser Strecke aufmerksam gemacht. Der Unfall war laut den Experten aber nicht auf den Zustand des Flugzeugs zurückzuführen.
Die Entschädigungen für die Angehörigen der Opfer waren in parallelen Verfahren ausgehandelt worden.
kol/bfi