Parken auf exklusivem Stellplatz: Mercedes-Fahrer erhitzt die Gemüter

Vor einer Aldi-Filiale in Bielefeld sorgte ein Mercedes für Aufsehen. Der Fahrer ignorierte die markierten Parkflächen und parkte sein Fahrzeug direkt vor dem Eingang des Marktes. Ist das legal?

Auf Kundenparkplätzen sind die Plätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Geschäfts meist besonders begehrt. Auf Reddit teilte ein Nutzer nun ein Foto eines parkenden Mercedes, der für Diskussionen sorgte. Obwohl direkt vor der Aldi-Filiale mehrere freie Parkplätze verfügbar waren, entschied sich der Fahrer, sein Fahrzeug nicht auf den vorgesehenen Flächen, sondern direkt auf der Fahrbahn vor dem Eingang abzustellen. "Was war sooo wichtig beim Aldi?", fragte der Nutzer. Die Community lieferte in zahlreichen Kommentaren prompt Antworten. Eine Frage blieb jedoch offen: Ist das Parken direkt vor dem Eingang – außerhalb der markierten Flächen – in diesem Fall überhaupt erlaubt?

Schattiger VIP-Parkplatz

Ein Blick auf das Bild zeigt schnell, warum sich der Mercedes-Fahrer diesen speziellen Parkplatz ausgesucht hat: Es ist die einzige Stelle auf dem gesamten Parkplatz, die im Schatten liegt. In den Kommentaren auf Reddit stößt dieses Verhalten bei vielen Nutzern auf Kritik – sie empfinden es als dreist und unfair gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Verboten ist es allerdings nicht.

Da der Parkplatz kein öffentlicher Verkehrsraum ist, droht dem Fahrer kein Bußgeld. Der Betreiber des Parkplatzes oder der Eigentümer muss die Regeln für die Nutzung klar und deutlich kennzeichnen. Auf Nachfrage erklärte Aldi, dass Rewe in diesem Fall für die Fläche verantwortlich sei. Die Presseabteilung von Rewe bestätigte zwar die Vermietung des Parkplatzes, äußerte sich jedoch nicht zu den genauen Regeln. Daher gelten die Schilder an der Einfahrt, die darauf hinweisen, dass die StVO auf dem Gelände gültig ist.

Somit ist das Abstellen von Autos außerhalb der markierten Flächen erlaubt, solange keine zusätzlichen Schilder das explizit verbieten. Markierungen dienen meist nur als Orientierungshilfe, und ein Überschreiten dieser Linien ist nur dann strafbar, wenn entsprechende Zusatzschilder oder ein verkehrsberuhigter Bereich dies regeln. Da vor der Aldi-Filiale keine solchen Schilder vorhanden sind, hat der Fahrer nichts zu befürchten. Andere Verkehrsteilnehmer werden durch das Parkmanöver nicht behindert, da ein Vorbeifahren weiterhin problemlos möglich ist. Ob dieses Verhalten gegenüber anderen Autofahrern fair ist, bleibt jedoch fraglich.

Mehr Infos rund um Auto und Verkehr

Abonnieren Sie den WhatsApp-Kanal "Dein Auto-Kanal" und verpassen Sie nie wieder wichtige Infos rund um aktuelle Verkehrsnews und Autotrends


Dieser Artikel kann Partnerlinks enthalten, von denen Yahoo und/oder der Herausgeber möglicherweise eine Provision erhält, wenn Sie über diese Links ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben.