Patent-Verbot: Neue Tomatensorte mit revolutionärer Neuerung

Patent-Verbot: Neue Tomatensorte mit revolutionärer Neuerung

Diese neue Tomatensorte wird weder in der Supermarktauslage zu finden sein noch in Gewächshäusern großer Gärtnereien oder Agrarbetrieben sprießen: Sunviva, eine Freilandsorte mit kleinen gelben Früchten, hat nämlich eine revolutionäre Neuerung: Sie darf nicht patentiert werden.

Was diese neue Tomatensorte so revolutionär macht? Sunviva gehört zu den ersten Pflanzen mit einer sogenannten Open-Souce-Lizenz. So ist sie zwar geschützt, aber jeder darf sie kostenlos verwenden und weitergeben, und damit sogar Geld machen. Sie darf eben nur nicht patentiert oder anderweitig geschützt werden. Auch für zukünftige Pflanzen auf der Basis Sunviva gilt dieses Patent-Verbot.

Das Ziel: Großen Konzernen die Möglichkeit nehmen, Züchtungen unter den Nagel zu reißen. "Im Moment sehen wir eine dramatische Konzentration von Agrarchemie- und Saatgutfirmen", beklagt Ursula Gröhn-Wittern von der Agrarkoordination Hamburg laut "Spiegel". Allein Bayer/Monsanto liefere rund 60 Prozent des weltweiten Saatguts.

Zudem seien immer mehr Fusionen großer Unternehmen zu beobachten, wie zum Beispiel die Chemieriesen Dow Chemical und Dupont. Über die Jahre haben Saatguthersteller gleich mehrere Wege gefunden, dick im Geschäft zu bleiben. Zum einen verhindern sie, dass Bauern ihr Saatgut selbst heranziehen können. Die Folge: Landwirte müssen jedes Jahr aufs Neue einkaufen.

Johannes Kotschi, Mitarbeiter bei Agrecol, einem Verein zur standortgerechten Landnutzung warnt: "Die Monopolisierung schreitet ungehindert und unaufhaltsam voran." Dabei sei es so wichtig, die Vielfalt von Kulturpflanzen und Sorten beizubehalten. Die neue Tomatensorte soll nun Abhilfe leisten.

Max Rehberg, der beim kleinen Saathersteller Culinaris in der Nähe von Göttingen arbeitet, hat bereits erste Erfahrung mit Sunviva. Er hat die Tomatensorte nun angemeldet , sodass sie EU-weit gehandelt werden kann. Zu jeder Saattüte und jede Jungpflanze muss er nun den Nutzungsvertrag drucken.