Patientendaten: Ärger um Datenschutz an der Charité

Der Umgang mit Patientendaten an der Charité sorgt für Verunsicherung

Berlin. Der Umgang mit Patientendaten an der Charité sorgt für Verunsicherung. Der Grund: Stationäre und ambulante Patienten werden an Deutschlands größter Klinik offenbar unterschiedlich über den Datenschutz aufgeklärt – zudem werden ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen nicht automatisch gelöscht. Das geht aus einer Antwort der Senatskanzlei auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervor.

Demnach müssen nur Patienten, die stationär aufgenommen werden, ihr ausdrückliches Einverständnis geben, dass ihre Daten, Diagnosen und Behandlungen im System der Charité gespeichert werden und für medizinisches Personal einsehbar sind.

„Im ambulanten Bereich werden keine schriftlichen Verträge abgeschlossen“, heißt es. „Der Vertragsabschluss erfolgt wie bei Arztpraxen durch Inanspruchnahme der Leistung.“ Der Klinik zufolge sei eine Unterschrift bei ambulanten Patienten seit Eintreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwar nicht mehr nötig. Perfide aber bleibt: Sind die Daten erst einmal in den elektronischen Systemen der Klinik gespeichert, kann auch eine Vielzahl von Mitarbeitern, bisweilen sogar Charité-Studenten, auf sie zugreifen. Selbst wenn sie mit dem Patienten gar nichts zu tun haben – und dieser weiß im Falle einer ambulanten Therapie noch nicht einmal von dieser Möglichkeit.

In der Antwort heißt es weiter: „Mitarbeiter können auch auf personenbezogene Daten von Patientinnen und Patienten zugreifen, an deren Behandlung sie nicht beteiligt sind...

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