Periscope und Co.: Das müssen Sie über Streaming-Apps wissen

Mit der App Periscope lässt sich mit einem Klick ein Live-Stream erstellen

Als sich Floyd Mayweather und Manny Pacquiao am vergangenen Wochenende in Las Vegas duellierten, konnten Fans aus aller Welt diese als Jahrhundertkampf angekündigte Veranstaltung im Netz verfolgen - gratis. Und das, obwohl für eine Karte im Stadion mehrere Tausend Dollar aufgeboten wurden und auch Fernsehzuschauer einen beachtlichen Preis für das Live-Event überweisen mussten, immerhin 100 Dollar in den USA und stolze 30 Euro hierzulande für Sky-Kunden.

Mit Periscope (für iOS, Android und Windows) und Meerkat (für iOS, Android und Windows) gab es den Kampf allerdings auch für lau. Mithilfe der Apps streamten zahlreiche User aus aller Welt die TV-Übertragung über ihre Twitter-Timeline in alle Welt. Ein für den Unterhaltungssektor neues Phänomen: Live-Piraterie.

Ist das alles überhaupt legal?

Den Anfang machte Meerkat, als quasi erste Anwendung ihrer Art. Twitter legte nur wenige Wochen später nach und veröffentlichte Periscope. Per einfachem Klick lassen sich Live-Streams online stellen, die - mit einem kurzen Erklärungstext und Keywords versehen - von jedermann mitverfolgt werden können. In Echtzeit wird alles gefilmt und live in Netz gestellt.

Eigentlich hatten die Macher der Apps eine völlig harmlose Idee im Kopf: User sollen mit Periscope und Co. private Erlebnisse und Videos live teilen, einen Fallschirmsprung, ein Konzertbesuch, den Ausblick im Urlaub oder einen anderen besonderen Moment. Von dieser ehrbaren Absicht ist allerdings kaum noch die Rede. Zu sehr steht der Missbrauch dieser Apps im Vordergrund: Auch der Auftakt der fünften Staffel des Fantasy-Spektakels "Game of Thrones" wurde mithilfe von Periscope gratis im Internet verbreitet.

Legal ist diese neue Form der Piraterie natürlich nicht. Zwar gibt es in Deutschland bislang noch keine abschließende Regelung zum bloßen Anschauen von urheberrechtlich geschützten Inhalten via Stream, ein Zur-Verfügung-Stellen solcher Inhalte ist allerdings eindeutig strafbar. Dies bestätigte auch der Fachanwalt für Medienrecht, Karsten Gulden, im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung: "Diese Form der Übertragung wäre unzulässig." Das Recht hierfür obliege allein den Rechteinhabern, im Falle des Boxkampfes zum Beispiel in Deutschland dem Bezahlsender Sky. Man mache sich strafbar und schadensersatzpflichtig.