Personalausweis abgelaufen? Ab wann Ihnen empfindliche Strafen drohen
Den Personalausweis sollten Sie immer bei sich tragen, denn er ist eine der wichtigsten amtlichen Urkunden in Deutschland. Doch was passiert, wenn er abläuft und die Beantragung eines neuen Ausweises länger dauert als gedacht? Drohen hierbei Strafen?
In Deutschland gilt Ausweispflicht. Das heißt, dass alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr dazu verpflichtet sind, einen Identitätsnachweis, einen Personalausweis oder Reisepass, zu besitzen.
Ist dieser abgelaufen oder steht das Ablaufdatum kurz bevor, müssen Sie sich so schnell wie möglich um einen neuen Ausweis kümmern. Laut Personalausweisgesetz (PAuswG) Artikel 1, Absatz 1 müssen Sie zur Feststellung der Identität und uf Verlangen einer berechtigten Behörde einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Ansonsten können Strafen in Höhe von bis zu 3000 Euro verhängt werden.
In der Regel werden jedoch Bußgelder zwischen 10 Euro und 80 Euro verhängt. Über den genauen Betrag entscheidet allerdings die jeweilige Kommune.
Wo kann man einen neuen Ausweis beantragen?
In der Regel beantragen Sie den Personalausweis in der Gemeinde oder beim Kreisverwaltungsreferat Ihres Hauptwohnsitzes. Für die Beantragung müssen Sie zunächst auf die Internetseite der betroffenen Behörde gehen und vereinbaren dann über eine Online-Funktion einen Termin. In vielen Fällen können Sie den Termin alternativ auch telefonisch oder per E-Mail ausmachen.
Hierbei müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Ein biometrisches Foto (nicht älter als drei Monate),
Ihren alten Personalausweis.
Haben Sie Ihren alten Personalausweis verloren, müssen Sie anstelle dessen entweder Ihre Geburtsurkunde, eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mitnehmen.
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Kann man den alten Ausweis verlängern?
Ist Ihr Perso abgelaufen, können Sie diesen gemäß PAuswG §6 Absatz 5 nicht verlängern, sondern müssen einen neuen beantragen.
Für Bürgerinnen und Bürger unter 24 Jahre hat der Personalausweis eine Gültigkeit von sechs Jahren und kostet derzeit 22,80 Euro. Ab 24 Jahren müssen Sie lediglich alle 10 Jahre einen neuen Ausweis beantragen und zahlen 37 Euro.
Benötigen Sie sofort einen neuen Personalausweis, können Sie auch ein vorläufiges Dokument erhalten. Das kostet 10 Euro, ist aber lediglich drei Monate gültig.
Darf ich trotz abgelaufenen Personalausweises verreisen?
Sollte Ihr Ausweis abgelaufen sein, können Sie grundsätzlich nicht verreisen. Viele Länder erlauben die Einreise nämlich nur, wenn Ihr Dokument noch mindestens drei Monate gültig ist.
Fahren Sie trotzdem in den Urlaub, kann das zu erheblichen Verzögerungen bei Ihrer Reise sowie im schlimmsten Fall bei der An- oder Abreise auch zur Zurückweisung führen. Anstelle Ihres Personalausweises können Sie aber auch einfach Ihren Reisepass verwenden, sofern dieser noch gültig ist.
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