Pfandrückgabe – worauf man Recht hat

Egal, ob Einwegflaschen und Getränkedosen zerdrückt und verschmutzt sind oder der Automat sie nicht annehmen will – Händler sind zur Rücknahme verpflichtet. Mit einem neuen Kärtchen fürs Portemonnaie können Sie nun Ihrem Recht im Laden Nachdruck verleihen.

Immer wieder kommt es zu Problemen mit Pfandautomaten. (Bild: Getty Images)
Immer wieder kommt es zu Problemen mit Pfandautomaten. (Bild: Getty Images)

Das kennt jede*r: Der Rückgabeautomat will eine Flasche oder Dose nicht akzeptieren, obwohl sie klar und deutlich mit dem Siegel fürs Einwegpfand gekennzeichnet ist. Wer dann an der Kasse nachfragt, wird häufig abgewimmelt. "Was der Automat nicht zurücknimmt, können wir nicht annehmen", bekommen Kund*innen in solchen Fällen häufig zu hören.

Die Rechtslage sieht allerdings anders aus, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: "Ist auf Flaschen oder Dosen das Siegel fürs Einwegpfand zu erkennen, müssen Händler die Verpackungen in den meisten Fällen auch annehmen. Form, Marke oder Inhalt spielen dabei keine Rolle, lediglich das Material."

Es kommt auf das Material und die Verkaufsfläche an

Läden seien immer dann verpflichtet, Einwegdosen und -flaschen zurückzunehmen, wenn sie aus einem Material sind, dass sie selbst im Sortiment führen. Verkauft ein Supermarkt Einwegflaschen aus Plastik, muss er solche auch zurücknehmen – unabhängig davon, ob er die Form, Marke oder den Inhalt führt oder nicht. Das gilt für alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern. Für kleinere Läden gelten Ausnahmen, etwa für Kioske, die nicht grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet sind.

Kärtchen für die Rückgabe von Einwegpfand

Geregelt ist die Rücknahmepflicht ganz klar im Verpackungsgesetz. Die Verbraucherzentrale rät dazu, bei Ausreden der Händler hartnäckig zu bleiben und das Pfand beim Personal einzufordern. Um dem Nachdruck verleihen zu können, haben die Verbraucherschützer ein Kärtchen fürs Portemonnaie im Scheckkartenformat entwickelt.

Ärger bei der Pfandrückgabe? Dieses Kärtchen gibt es zum Selbstausdrucken im Scheckkartenformat. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
Ärger bei der Pfandrückgabe? Dieses Kärtchen gibt es zum Selbstausdrucken im Scheckkartenformat. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

Darauf ist die Rechtslage zusammengefasst und das Logo der Verbraucherzentrale zu sehen. Das Kärtchen ist im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg erhältlich oder hier zum Selbstausdrucken im pdf-Format verfügbar.

Übrigens: Seit 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Für bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli festgelegt. Ab dato müssen auch auf alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen 25 Cent Pfand erhoben werden.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Plastikflaschen mit Milchgetränken. Für sie gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Im Video: Studie: Könnte Recycling Europa vor Engpass bei seltenen Metallen bewahren?