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Pflege soll von unnötigem Papierkram befreit werden

In einem Seniorenzentrum kümmert sich ein Pfleger um eine Bewohnerin. Foto: Patrick Pleul/Archiv

Künftig soll weniger zeitraubender Papierkram der intensiven Beschäftigung von Altenpflegern mit Pflegebedürftigen im Weg stehen.

Fachleute haben die geltenden Dokumentationspflichten getestet und herausgefunden, dass die Pflege nicht leiden muss, wenn die Pfleger weniger detaillierte Angaben über die Betroffenen und ihre Arbeit schriftlich abliefern müssen. Allerdings geht aus dem Bericht auch hervor, dass es noch einige Jahre dauern kann, bis ein einfacheres Verfahren flächendeckend eingeführt ist.

Die Studie entstand unter Federführung der Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, und wurde von der Bundesregierung gefördert. 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Dienste hatten Modellbögen für das einfachere Verfahren im Alltag getestet.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte dazu: «Nun geht es darum, die Erfahrungen aus dem Projekt in die Fläche zu tragen.» Der Kassen-Spitzenverband und die Verbände der Träger der Pflegeeinrichtungen kündigten an, ohne Abstriche bei der Aussagekraft Dokumentationen in Heimen und ambulant stark zu reduzieren.

Pfleger klagen häufig über die Pflicht, alles Mögliche aufzuschreiben. Jede siebte bis achte Stunde ist laut Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) heute der Dokumentation vorbehalten. Ohne geht es aber auch nicht. Der Sprecher des Kassenverbands, Florian Lanz, gab zu bedenken, es sei nicht überflüssig, wenn eine Pflegerin für den Nachtdienst etwa aufschreibe, dass ein Bewohner ein neues Druckgeschwür habe und regelmäßig bewegt werden müsse.

Die Krankenkassen fordern unterdessen eine deutlich bessere Bezahlung für Kranken- und Altenpfleger. «Heute verdienen Krankenpfleger im Schnitt 2400 Euro, in der Altenpflege nur 2190 Euro», sagte der Vorstand ihres Verbands, Gernot Kiefer, der «Welt» (Dienstag). «Mit diesem Vergütungsniveau ist man bei einem schrumpfenden Arbeitskräftereservoir nicht wettbewerbsfähig.» Die Vergütung müsse so hoch sein, dass die Pflegeberufe mit vergleichbaren Berufen mit vergleichbarer Qualifikation konkurrenzfähig seien.

Koalitionsvertrag, Pflege S. 83-87

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