Pflegedienstbeschäfigte bestehlen Patienten: Urteile in Prozess in Osnabrück

Zwei frühere Mitarbeitende eines Pflegediensts und zwei Komplizen sind vom Landgericht im niedersächsischen Osnabrück wegen Bandendiebstahls zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie stahlen Wertsachen aus Wohnungen von Pflegebedürftigen. (THOMAS KIENZLE)
Zwei frühere Mitarbeitende eines Pflegediensts und zwei Komplizen sind vom Landgericht im niedersächsischen Osnabrück wegen Bandendiebstahls zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie stahlen Wertsachen aus Wohnungen von Pflegebedürftigen. (THOMAS KIENZLE) (THOMAS KIENZLE/AFP/AFP)

Zwei frühere Mitarbeitende eines Pflegediensts und zwei Komplizen sind vom Landgericht im niedersächsischen Osnabrück wegen Bandendiebstahls zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Kammer sah es nach Angaben eines Sprechers vom Montag als erwiesen an, dass sich die Beschuldigten im Alter zwischen 35 und 48 Jahren zusammengeschlossen hatten, um Wertsachen aus den Wohnungen von Pflegebedürftigen zu stehlen.

Es ging dabei um Taten aus 2018 und 2019. Laut Anklage waren zwei Angeklagte bei einem Pflegedienst in Osnabrück beschäftigt und nutzten die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verfügung stehenden Schlüssel und Informationen. Insgesamt ging es demnach um Beute in Höhe von mindestens 38.000 Euro in Form von Bargeld, Uhren und Schmuck.

Eine 44-Jährige und einen 48-Jährigen verurteilte das Gericht in seinem in der vergangenen Woche verkündeten Urteil zu dreieinhalb sowie drei Jahren Haft wegen Diebstahlsdelikten. Gegen zwei weitere Angeklagte, einen 35-Jährigen und eine 44-Jährige, verhängte es Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten. In allen Fällen gelten vier Monate wegen Verfahrensverzögerungen als vollstreckt.

bro/cfm