Pflicht für wichtige Arbeiten an der Heizung: Diese Termine sollten Sie kennen
Der verpflichtende Heizungs-Check galt bisher nur für Gasheizungen. Künftig ist er unabhängig vom Brennstoff für bestimmte Wohnhäuser vorgeschrieben.
Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es neue gesetzliche Regelungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), was Heizung-Check und hydraulischen Abgleich betrifft.
Bisher schrieb die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen für alle Gasheizungen einen Heizungs-Check und zusätzlich in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen mit Gaszentralheizung einen hydraulischen Abgleich vor.
Die Verordnung trat wegen der Gaslieferengpässe infolge des Ukraine-Krieges am 1. Oktober 2022 in Kraft und läuft am 30. September 2024 aus. Ab 1. Oktober 2024 wird sie von den neuen Regelungen des GEG abgelöst.
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Heizungswegweiser
Der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz führt Sie durch die Anforderungen des Heizungsgesetzes.
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Heizungs-Check nicht nur für Gasheizungen
Nach §60b des GEG müssen jetzt nicht nur Gasheizungen, sondern auch alle älteren Heizungen mit Wasser als Energieträger einen Heizungs-Check durchlaufen. Dabei werden zwei Punkte unterschieden:
Heizungen nach 30.9.2009: Anlagen, die nach dem 30. September 2009 in Betrieb genommen wurden und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben werden, sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Heizungen vor dem 1.10.2009: Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Der erweiterte Heizungs-Check über Gasheizungen hinaus betrifft also nur Mehrfamilienhäuser und muss durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Die einzelnen Prüfpunkte sind auch im Gesetz festgeschrieben.
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Hydraulischer Abgleich für neue Heizungen
Ebenfalls neu ab dem 1. Oktober 2024 gibt es eine Pflicht für den hydraulischen Abgleich neuer Heizungsanlagen und zwar unabhängig vom Energieträger. Rahmenbedingungen sind wieder mindestens sechs Wohnungen oder sonstige selbständige Nutzungseinheiten.
Der hydraulische Abgleich muss mindestens drei Punkte umfassen:
eine raumweise Heizlastberechnung,
eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und
die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung
Dabei müssen die Maßnahmen und Ergebnisse dokumentiert werden. Mieter können in diese Unterlagen Einsicht verlangen.
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