Plagiatsvorwürfe: Gutachten bestätigt: Rüge gegen Giffey nicht rechtmäßig

Berlin.  Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhaus hat in einem Gutachten für die AfD-Fraktion bestätigt, was Kritiker schon länger festgestellt hatten. Die Rüge, mit der die Freie Universität Berlin Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wegen Plagiatsvorwürfen in ihrer Doktorarbeit belegte, ist ist eine im Gesetz nicht vorgesehene Sanktion.

Der Paragraph 34 Abs. 7 Nr. l des Berliner Hochschulgesetz stelle keine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer „Rüge“ dar, schreiben die Gutachter in ihrer 22 Seiten langen Expertise. „Andere Vorschriften im Berlinern Hochschulgesetz oder in den Promotionsordnungen der Berliner Hochschulen, die als Ermächtigungsgrundlage für eine Rüge in Betracht kämen, sind nicht ersichtlich.“

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Franziska Giffey will neue Landesvorsitzende der Berliner SPD werden

Die Freie Universität hatte im vergangenen Herbst nach langer Prüfung in der Doktorarbeit der Politikerin Hinweise auf unsauberes Arbeiten gefunden. Den akademischen Titel durfte die Sozialdemokratin aber dennoch behalten. Anstatt ihr den Doktortitel zu entziehen, was für die designierte Landesvorsitzende der Berliner SPD politisch schwerwiegende Folgen gehabt hätte, beließ es die Universität bei einer Rüge. Obwohl es wie die Parlamentswissenschaftler jetzt noch einmal herausgearbeitet haben, es eine solche Strafe für wissenschaftliche unsauberes Arbeiten und Zitieren eigentlich nicht gibt.

Die Oppositio...

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