PlayStation 5 wird nicht geliefert – diese Rechte haben Käufer

Am 19. November war der Verkaufsstart für die PlayStation 5. Doch viele Kunden, die vorbestellt und bereits bezahlt haben, warten immer noch auf ihre Konsole. Die Verbraucherzentrale erklärt die Rechtslage.

An employee prepares the new Sony PlayStation 5 gaming console for a customer on the first day of its launch, at an electronics shop in Kawasaki, Kanagawa prefecture on November 12, 2020. (Photo by CHARLY TRIBALLEAU / AFP) (Photo by CHARLY TRIBALLEAU/AFP via Getty Images)
Ein Angestellter verpackt die neue PlayStation 5. (Bild: Getty Images)

Am 19. November war der Verkaufsstart für die PlayStation 5 in Europa. Doch wer eine ergattern wollte, musste schnell sein. Nach nur wenigen Minuten waren alle verfügbaren Geräte ausverkauft. Nur bei Ebay und Co werden sie noch zu völlig überteuerten Preisen angeboten.

Viele Fans hatten das wohl geahnt, die Konsole deshalb schon Ende September vorbestellt und auch vorab bezahlt. Aber auch viele dieser Kunden warten bis heute auf ihre Ware. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg häufen sich die Beschwerden, weil die betroffenen Händler nicht auf Nachfragen reagieren, kein genaues Lieferdatum nennen oder ihre Kunden auf Januar vertrösten.

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Das müssen Kunden jedoch nicht einfach hinnehmen. Die Verbraucherschützer raten, eine Frist zu setzen. Ansprechpartner dafür ist der entsprechende Händler (etwa Saturn oder Media Markt), bei dem die Konsole vorbestellt wurde, nicht der Hersteller Sony.

Fristen setzen

„Sowohl für den Kauf im stationären Handel (Ladengeschäft) als auch im Online-Handel gilt: War ein fester Liefertermin vereinbart (wie in vielen der aktuellen Fälle), setzen Sie eine Frist zur Lieferung. Verstreicht diese erfolglos, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten“, so die Verbraucherzentrale. Das gelte auch für den Fall, wenn kein fester, sondern ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

Wer in einem Online-Shop bestellt hat, kann den Vertrag auch ohne Angaben von Gründen einfach widerrufen. Wichtig sei jedoch, die Zahlung nicht kommentarlos zurück zu buchen. Vor allem dann nicht, wenn mit PayPal bezahlt wurde. Denn der Bezahldienst hat das Geld direkt an den Verkäufer weitergeleitet und damit seinen Teil des Vertrags erfüllt.

Schadensersatz fordern

Kunden, die einen festen Liefertermin im Kaufvertrag vereinbart haben, können sogar Schadensersatz vom Händler fordern, weil der automatisch in Verzug kommt, erklären die Verbraucherschützer. „Treten Sie vom Kaufvertrag zurück, muss er grundsätzlich für den Ihnen dadurch entstehenden Schaden aufkommen. Das können zum Beispiel Mehrkosten sein, die Sie haben, weil Sie die PlayStation nun anderweitig zu einem höheren Preis erwerben müssen. Die Differenz können Sie unter Umständen vom ursprünglichen Händler als Schadensersatz fordern.“

Allerdings sei es fraglich, ob die PlayStation 5 derzeit überhaupt bei anderen Händlern verfügbar ist. Die Knappheit könnten auch Betrüger ausnutzen, deshalb warnt die Verbraucherzentrale Hamburg davor, bei einer erneuten Bestellung darauf zu achten, nicht auf einen Fake-Shop hereinzufallen.

Wie Sie einen Fake-Shop erkennen und weitere Informationen zu Verbraucherthemen finden Sie auch hier bei der Verbraucherzentrale Hamburg.