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Politik: Bürger in Berlin sollen leichter mitbestimmen können

Die rot-rot-grüne Landesregierung will die direkte Demokratie stärken. Dazu soll das Berliner Abstimmungsgesetz erweitert und in der kommenden Woche vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Für die amtliche Kostenschätzung und die Prüfung der Zulässigkeit von Volksbegehren werden dem Senat erstmals Fristen gesetzt.

Die Kostenschätzung muss künftig nach zwei Monaten vorliegen, die Frage der Zulässigkeit eines Volksbegehrens nach maximal fünf Monaten geklärt sein. Allerdings sieht die Gesetzesänderung keine Sanktionsmöglichkeiten für den Fall vor, dass die Fristen nicht eingehalten werden. Ziel der Neuerung ist, dass diese Verfahren künftig nicht mehr so lange und für die Antragssteller auch nicht planbar sind. So dauert die Zulässigkeitsprüfung des geplanten Volksbegehrens für die Enteignung großer Wohnungskonzerne bereits fast ein Jahr. Viele Initiativen streben aber bestimmte Wahltermine für ihre Volksbegehren an, um die mögliche Wahlbeteiligung zu erhöhen. Das ist bei der gegenwärtigen Praxis nur schwer vorhersehbar.

Die Änderungen des Abstimmungsgesetztes sehen auch Erleichterungen für die Verwaltung vor. So sollen Unterschriften nur so lange genau geprüft werden, bis die erforderliche Zahl erreicht ist. Danach kann die Verwaltung mit Schätzungen weiterarbeiten, weil die notwendige Hürde der Antragssteller bereits erreicht ist. Um mehr Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen, müssen die Antragsteller von Volksentscheiden künftig nicht nur die Spenden offenlegen, die ...

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