Gesetz gibt die Antwort - Darf man am Sonntag im Garten Wäsche aufhängen?

„Solarbetriebenen Wäschetrockner“ bestellt: Käufer trauten ihren Augen nicht<span class="copyright">GettyImages/Martin Poole</span>
„Solarbetriebenen Wäschetrockner“ bestellt: Käufer trauten ihren Augen nichtGettyImages/Martin Poole

Der Sonntag wird von vielen Berufstätigen genutzt, um sich in Ruhe um die Wäsche zu kümmern. Bei schönem Wetter wird sie oft im Freien aufgehängt. Doch das kann zum Problem werden.

Mal eben die Wäsche draußen im Garten oder auf dem Balkon aufhängen, das sollte doch keinen stören, so denken viele. In der Regel ist das auch so und es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Allerdings könnte das Wäscheaufhängen am Sonntag oder Feiertag durchaus zum Problem werden, wenn man ganz genau hinschaut.

Ist Wäscheaufhängen am Sonntag verboten?

An Sonn- und Feiertagen gelten spezielle Ruhezeiten, die den ganzen Tag über eingehalten werden müssen. Arbeiten, die Lärm verursachen, wie Rasenmähen, Hämmern oder Sägen, sind an diesen Tagen gesetzlich untersagt, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden. Dazu kann auch das Betreiben einer Waschmaschine gehören.

Diese Regelungen gelten nicht nur während der Nacht von 22 bis 6 Uhr, sondern ganztägig. Doch es gibt auch geräuschlose Tätigkeiten, die überraschenderweise ebenfalls verboten sind.

Öffentlich sichtbare Aktivitäten können die Ruhe stören

Neben lärmenden Tätigkeiten sind auch solche verboten, die öffentlich sichtbar sind und die Ruhe der Nachbarschaft stören könnten. Ein bemerkenswertes Beispiel ist das Aufhängen von Wäsche im Garten oder auf dem Balkon.

Obwohl diese Aktivität keinen Lärm verursacht, könnten sich andere in ihrer Ruhe gestört fühlen, wenn die Wäsche für Außenstehende sichtbar ist. Wahrscheinlich geht es dann eher um die innere Ruhe, die gestört wird, wenn man sich an den eigenen Wäscheberg erinnert fühlt.

Die Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln diese Vorschriften unterschiedlich, daher können die Bestimmungen je nach Wohnort variieren.

Beachten Sie Mietvertrag und Hausordnung

Mieter sollten vor dem Wäschewaschen einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Der Vermieter kann die Nutzung von einer Waschmaschine, die in einem Gemeinschaftsraum steht, an Sonn- und Feiertagen untersagen, und befindet sich damit auch im Recht.

Auch die allgemeine Nutzung der Gemeinschaftsräume - darunter gehört das Aufhängen der Wäsche - kann an Feiertagen nicht erlaubt sein.

Auch wenn das Aufhängen von Wäsche an Sonn- und Feiertagen in der Praxis selten stört, sollte man die Ruhezeiten respektieren. Achten Sie darauf, dass Ihre Waschmaschine nicht lauter als Zimmerlautstärke läuft, um Lärmbelästigung zu vermeiden. Eine uneben stehende Waschmaschine kann bei hohen Umdrehungen laute Geräusche verursachen, welche die Nachbarn stören könnten.

Und wenn es doch zu Konflikten mit den Nachbarn kommt, versuchen Sie, die Beine hochzulegen und den Feiertag ohne Wäscheaufhängen zu genießen.