Programm 308 „Jung kauft Alt“ - „Pure Augenwischerei“: Expertin nimmt neues KfW-Programm für Familien auseinander

<span class="copyright">IMAGO/Rupert Oberhäuser</span>
IMAGO/Rupert Oberhäuser

Kaum ist das Förderprogramm 300 durch massive Zinserhöhungen unattraktiv geworden, plant die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein neues Programm für Familien. Fazit vorweg: Es wird der Zielgruppe wenig helfen.

„Die KfW veröffentlicht voraussichtlich zum  03.09.2024  das neue Förderprogramm  KfW Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb „Jung kauft Alt“ (308)“, heißt es in Schreiben, die Baufinanzierer gerade bekommen. „Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Erwerb und der Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland.“

Das klingt auf den ersten Blick gut, nachdem das Programm 300 auf die Schnelle unattraktiv gemacht wurde. Doch ein Blick in die Details entpuppt es als Luftnummer.

„Wer sich dafür interessiert, kauft als junge Familie ein altes Haus mit schlechter Energieeffizienzklasse“, erklärt Birgit Weber, Baufinanzierungsberaterin bei Pasch & Kruszona in Krefeld . So weit, so verständlich. „Aber um den Standard eines Effizienzhaus 70 zu erreichen, brauche ich nicht nur neue Fenster, sondern auch eine Heizung, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Ein Haus mit diesem Energiestandard erreiche ich normalerweise nur mit einem Neubau. Ich muss daher unglaublich viel Geld in die Hand nehmen.“

„Junge Familien werden es sich schlicht nicht leisten können“

Die Schnittmenge sei daher einfach zu gering, kritisiert Weber weiter und geht davon aus, dass dieses Programm vor allem zur Unterstützung der Energiewende aufgelegt wurde. „Ein an sich gutes Ziel wird wieder einmal viel zu kompliziert gemacht. Das ist pure Augenwischerei", kritisiert die Expertin und schüttelt angesichts der Rahmenbedingungen den Kopf: "Junge Familien werden sich das einfach nicht leisten können.“

WERBUNG

Wer sich im Detail mit den wichtigsten Informationen beschäftigen möchte:

Anträge können von Privatpersonen gestellt werden

  • die Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum werden,

  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind , nicht
    überschreitet und

  • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.

Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Gebäude muss dabei:

  • zum Zeitpunkt des Antrags gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in der Energieeffizienzklasse F, G oder H
    kategorisiert sein und

  • mindestens auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ saniert werden (innerhalb von 54 Monaten nach Zusage unter Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz)

WERBUNG

Antragstellung:

  • Der Antrag ist vor Abschluss des Kaufvertrags zu beantragen

  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.
    Die Kosten der Sanierung sind in diesem Produkt nicht förderfähig.

  • Der Antragsteller muss  (Mit-) Eigentümer  der Immobilie sein und das Objekt als  Haupt - oder alleinigen Wohnsitz selbst nutzen

  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen aller mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Eigentümer sowie deren Ehe-/Lebenspartner, die im Investitionsobjekt mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, darf  90.000 Euro  bei einem Kindzuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.

  • Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen aus dem  zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung  (Für
    Antragstellung in 2024 somit aus 2022 und 2021)

Kredithöchstbeträge:

  • 1 Kind : maximaler Kreditbetrag 100.000 Euro

  • 2 Kinder : maximaler Kreditbetrag 125.000 Euro

  • ab 3 Kindern : maximaler Kreditbetrag 150.000 Euro

Folgen Sie dem Autor auf Twitter