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Prozess in Berlin: Linkes Wohnprojekt „Liebig 34“ darf geräumt werden

Berlin. Polizei und Gericht hatten sich gewappnet. Aus Sicherheitsgründen fand der Zivilprozess um die Räumung der Liebigstraße 34 am Kriminalgericht in Moabit statt. Ein vorangegangener Verhandlungstermin im November 2019 vor dem Landgericht am Tegeler Weg in Charlottenburg war von lauten Protesten und Tumulten begleitet worden. Die Verhandlung musste mehrmals unterbrochen werden. Vor dem folgenden Verhandlungstag im Januar hatten mutmaßlich Linksextremisten einen Anschlag mit Buttersäure auf das Auto des Rechtsanwalts des Hausbesitzers verübt.

Auf Vorfälle wie diese wollte man vorbereitet sein. Mehrere Mannschaftswagen der Polizei waren vor Ort. Es herrschten strenge Sicherheitsvorkehrungen, Prozessbeobachter mussten ihre Handys abgeben, ihre Schuhe wurden kontrolliert. So endete am Mittwochvormittag vor dem Landgericht Berlin in Mitte ein monatelanger Rechtsstreit um das Friedrichshainer Wohnhaus.

Der Gewerbemietvertrag endete bereits 2018

Unterstützer des Projekts versammelten sich.<span class="copyright">Maurizio Gambarini / FUNKE FotoServices</span>
Unterstützer des Projekts versammelten sich.Maurizio Gambarini / FUNKE FotoServices

Der Räumungsklage des Eigentümers wurde stattgegeben, die Bewohnerinnen und Bewohner müssen das Haus verlassen. Gegen das Urteil kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Moritz Heusinger, der Anwalt des Bewohner-Vereins, kündigte nach dem Urteilsspruch an, dies zu tun. Er werde auch beantragen, die Vollstreckung auszusetzen. Darüber müsste wiederum ein Gericht entscheiden. „Ohne weiteren Prozess darf nicht geräumt werden“, ist sich Heusinger sicher. Das Urteil richte sich an den falschen Verein. Heusinger will auch Einspruch einlegen, da...

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