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Prozess in Berlin: Anklage: Pflegerin räumte Patientenkonten leer

Die Angeklagte Güllü Ö. mit ihrem Anwalt vor Gericht

Altenpflege ist ein schwieriges, weil anspruchsvolles Gewerbe. Sie kann aber auch sehr lukrativ sein. Etwa dann, wenn die pflegebedürftigen Patienten vermögend sind und die Pflegerin Kontovollmacht hat. Güllü Ö. hatte beides, zwei wohlhabende Patienten und von beiden eine Kontovollmacht. Von der machte sie 2014 und 2015 fleißig Gebrauch, es geht um 300.000 Euro. Seit Montag steht die 45-Jährige wegen Untreue in 79 Fällen vor Gericht.

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar. Vom Konto eines 89-Jährigen hob die Angeklagte 202.000 Euro ab, 6.000 Euro für die Lebenshaltungskosten des Seniors, 196.000 für sich. Bei ihrem zweiten 95 Jahre alten Patienten waren es 115.000 Euro, 10.000 Euro für den betagten Patienten, 105.000 Euro für die Pflegerin. Besonders dreist nennt es die Anklage, dass die Frau sich unmittelbar nach dem Tod des 89-Jährigen nochmals von dessen Konto bediente und 95.000 Euro abhob.

Von diesem Geld hatte die Angeklagte allerdings nichts mehr. Sie war schon unter Verdacht geraten, die Polizei stellte den Betrag sicher, bevor er beiseite geschafft oder ausgegeben werden konnte. Bereits im Juli 2016 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Güllü Ö. zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung beim Landgericht ein. Die Staatsanwaltschaft pocht auf eine deutliche höhere Strafe, die Verteidigung möchte den ganzen Vorgang noch einmal gerichtlich prüfen lassen, weil nach ihrer Auffassu...

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