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Prozess: Berliner Polizei lehnt Bewerberin ab, weil sie zu klein ist

Berliner Polizistinnen müssen mindestens 1,60 Meter groß sein, bei Männern gilt 1,65 Meter als unterste Grenze

Das Landgericht Berlin hat die Klage einer 1,54 Meter großen Frau auf Einstellung bei der Polizei abgewiesen. Die junge Frau hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei zum April dieses Jahres beworben. Der Polizeipräsident lehnte die Bewerbung ab, da die Frau die für die Laufbahn vorgeschriebene Mindestgröße von 1,60 Meter, für männliche Bewerber 165 Zentimeter, unterschreite.

Das Gericht urteilte, der Arbeitgeber lege zu Recht bestimmte Eignungskriterien fest, die sich an typischen Aufgaben der Bewerber orientieren würden. "Für die Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen und für die Anwendung unmittelbaren Zwangs müssten gewisse körperliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein", hieß es. Die 1997 geborene Frau hatte ihre Klage damit begründet, dass ihre gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst außer Frage stehe. Sie hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt.

Innensenator lässt Mindestgröße prüfen

"Eine endgültige Entscheidung zum Thema Mindestgröße ist noch nicht gefallen", teilte ein Sprecher der Innenverwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf Anfrage mit. "Auf die Bitte der Innenverwaltung, eine Anpassung beziehungsweise die Abschaffung der Mindestgrößenfestlegung für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zu prüfen, hat uns die Polizei mitgeteilt, dass unterschiedliche Komponenten zu betrachten seien."

Geprüft werden solle unter anderem die Fähigkeit zur Verteidigung g...

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