Prozess: Feuerwehrleute kämpfen vor Gericht um Geld für Überstunden

Viele Einsätze: Feuerwehrmänner überwachen in Groß Machnow (Landkreis Teltow-Fläming) das Abpumpen das Wassers

Vom Bundesverwaltungsgericht erhalten die Brandenburger Feuerwehrleute wahrscheinlich deutlich geringere Ansprüche für die Bezahlung von Überstunden zugesprochen, als sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstritten hatten. Diese Tendenz wurde am Donnerstag nach der zweistündigen Verhandlung vor dem Zweiten Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig deutlich.

Bei dem Streit geht es um einen finanziellen Ausgleich für Mehrarbeit, die Feuerwehrleute aus Cottbus, Oranienburg und Potsdam über mehrere Jahre geleistet haben. 14 Feuerwehrleute haben deshalb die juristische Auseinandersetzung über mehrere Jahre und drei Gerichtsinstanzen bis zum obersten deutschen Verwaltungsgericht durchgehalten. Sie alle hatten 2007 mit den Berufsfeuerwehren in Oranienburg, Potsdam und Cottbus vereinbart, dass sie im 24-Stunden-Schichtdienst eingesetzt und zu einem Dienst herangezogen werden, der einschließlich Bereitschaftszeiten im Jahresdurchschnitt regelmäßig 56 Wochenstunden umfasst.

Allerdings sieht die Arbeitszeitrichtlinie der EU vor, dass die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden betragen darf. Deshalb reichten die Feuerwehrleute rund drei Jahre später gerichtliche Klagen vor den Verwaltungsgerichten Potsdam und Cottbus ein. Sie wollten also für die Differenz von rund acht Stunden pro Woche einen finanziellen Ausgleich haben, da die Feuerwehren nur einen geringen Teil der Überstunden als Freizeit gewährt hatten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, an dem v...

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