Prozess: Illegale Beschneidung des Sohnes - Vater verurteilt

Symbolbild

Berlin. Ein Vater ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er seinen neunjährigen Sohn illegal auf dem Küchentisch seiner Wohnung in Reinickendorf hat beschneiden lassen. Der 52-Jährige muss dem Jungen obendrein 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er habe sich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, so das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch, da der Eingriff gegen den Willen des Jungen vorgenommen und unter unzureichenden medizinischen Bedingungen durchgeführt worden sei.

Der Junge hatte im Oktober 2015 seinen getrennt von der Mutter lebenden Vater besucht, als zwei Männer kamen, um die Beschneidung vorzunehmen. Der Eingriff sei auch hinter dem Rücken der Mutter geschehen, hieß es weiter im Urteil. Die Wunde sei zwar problemlos verheilt, die psychischen Folgen für das Kind aber seien erheblich.

Der aus Angola stammende Angeklagte hatte gestanden und erklärt, in seiner Heimat sei eine Beschneidung normal. Die Verteidigerin hatte auf eine Geldstrafe plädiert. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin.

Eine rituelle Beschneidung von Jungen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So müssen solche Eingriffe nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. In den ersten sechs Lebensmonaten des Säuglings dürfen religiöse Beschneider den Eingriff vornehmen, sofern sie ausgebildet sind. Ist das Kind älter, darf die Beschneidung nur von Ärzten vorgenommen werden.

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