Prozess in Köln: Mann bedroht Sachbearbeiter – Frage nach Schuldfähigkeit

Ein Rondorfer soll den zehnjährigen Sohn der Lebensgefährtin missbraucht haben.

Ein 43-jähriger Mann ist gegenüber dem Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln derart heftig ausfällig geworden, dass er sich nun vor dem Amtsgericht für Bedrohung und Beleidigung zu verantworten hatte. Weil aufgrund von psychischen Problemen seine Schuldunfähigkeit zur Tatzeit nicht vollständig auszuschließen ist, stellte der Richter das Strafverfahren nun ein. Mann habe sich nicht im Griff „In Konfliktsituationen hat er sich nicht im Griff“, sagte der Verteidiger des Mannes, der erwerbsunfähig ist und unter Betreuung steht, allerdings geistig nicht stark eingeschränkt ist, nur etwas unbedarft wirkt und sich durchaus gut ausdrücken kann. In einer Sache, die, wie er sagte, „jetzt beim Sozialgericht liegt“, war er in einen langwierigen Streit mit der Behörde geraten. „Meine Anträge sind immer wieder abgelehnt worden“ , klagte er. Schließlich wurde es ihm zu bunt, und er verfasste gleich drei gepfefferte Schreiben, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Angeklagter beleidigte die Behörde und die Mitarbeiter Dem zuständigen Sachbearbeiter schrieb er, man solle den Mann „ausstopfen“ und als abschreckendes Beispiel öffentlich zur Schau stellen; „leider“ seien „die KZs außer Betrieb“, das Amt für Soziales und Senioren zeichne sich durch eine „sehr hohe Kriminalität“ aus, Untreue und Bestechung seien in der Behörde an der Tagesordnung, dort sei man ebenso „naiv“ wie „gemeingefährlich und offenbar „bereit, über Leichen zu gehen“, kurzum, es sei ein „Genozid, was Sie mit Sozialhilfeempfängern machen“. Der „Verkehr mit Behörden“ sei ja durchaus „mitunter schwierig“, formulierte es der Vorsitzende Richter, „aber das hier geht weit über zulässige Kritik hinaus“. Frage nach Schuldfähigkeit Trotzdem müsste vor einer möglichen Verurteilung oder aber auch einem Freispruch ein psychiatrischer Sachverständiger den Zustand des Angeklagten feststellen. Die Frage der Schuldfähigkeit zu klären schien unverhältnismäßig aufwendig. Zumal nach Angaben des Verteidigers zufolge bereits ein Gutachten vorliegt, das dem 43-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung mit Neigung zum „Kontrollverlust“ und einer Unfähigkeit, „Affekte zu steuern“ , attestiert. Aus diesem Grund, erklärte der Anwalt weiter, laufe die gesamte Kommunikation seines Mandanten mit Behörden nur noch über ihn....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta