Prozess: Klage gegen Flüchtlingsunterkunft am Osteweg abgewiesen

Der Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft für 211 Personen am Osteweg in Lichterfelde kann fortgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch den Eilantrag einer benachbarten Grundstückeigentümerin zurückgewiesen. In ihrem denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Telefunkenwerke betreibt ein weiteres Unternehmen eine Privatschule.

Die Klägerin hatte sich in ihrem Eilantrag darauf berufen, dass der Bezirk das Grundstück ursprünglich für den Zweck „Kita, Schule, Spielplatz“ vorgesehen und das auch im Bebauungsplan festgehalten hatte. Zudem seien ihre Interessen als Denkmaleigentümerin, aber auch der Gebietserhaltungsanspruch verletzt. Das heißt, dass die Klägerin befürchtete, dass sich mit dem Bau der modularen Unterkünfte (MUF) der Charakter der Siedlung verändern könnte. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest, dass sich die Klägerin als einzelner Nachbar nicht auf den Gebietserhaltungsanspruch berufen könne. Denn die Fläche sei eine Gemeinbedarfsfläche, also für die Allgemeinheit da.

Verhandlung begann Morgen mit einem Vor-Ort-Termin

Die Verhandlung hat am Mittwoch mit einem Vor-Ort-Termin im Osteweg begonnen. Dort ging es der Kammer darum, sich einen Eindruck von dem Gelände zu machen. Festgestellt wurde in dem „Augenscheintermin“, dass für den Bau der Flüchtlingsunterkunft eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig ist, sich diese Befreiung aber mit dem Sonderrecht für Flüchtlingsunterkünfte vereinbaren lasse. Dieses Sonderrecht sieht ein erleichtertes Ba...

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