Werbung

Mord im Berliner Tiergarten - Lebenslang für 18-Jährigen

Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: Christophe Gateau
Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: Christophe Gateau

Er tötete eine Frau im Berliner Tiergarten und floh mit Kleingeld und dem Handy seines Opfers. Jetzt wurde das Urteil über den jungen Angeklagten gesprochen: Das Gericht verzichtete darauf, für den vorbestraften 18-Jährigen das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden.

Berlin (dpa) - Knapp zehn Monate nach dem Mord an einer Kunsthistorikerin im Berliner Tiergarten ist ein 18-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn des Mordes schuldig.

Der aus Tschetschenien stammende Täter hatte die arglose 60-Jährige demnach im September 2017 auf ihrem Heimweg überraschend angegriffen, erdrosselt und ausgeraubt. Mit Kleingeld und dem Handy der fremden Frau sei er geflohen. Das Gericht wandte nicht das mildere Jugendstrafrecht an und entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Verurteilte ist vorbestraft. Wegen Raubes saß er bereits in Haft. Der 18-Jährige - ein russischer Staatsangehöriger, der wohnungslos war und eigentlich abgeschoben werden sollte - hatte im Prozess geschwiegen.

In einer früheren Stellungnahme hatte er die Vorwürfe bestritten. Er habe die Leiche gefunden und nach Wertsachen durchsucht. Aus Angst, mit der Toten in Verbindung gebracht zu werden, habe er Berlin verlassen.

Der Mann war eine Woche nach dem Verbrechen in Polen festgenommen worden. Er war dort über das Handy seines Opfers geortet worden. In Zusammenarbeit mit polnischen Behörden wurde der Mann in der Nähe von Warschau festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert.

Der Mord hatte eine erneute Debatte über den Umgang mit ausländischen Kriminellen ausgelöst, die eigentlich ausreisen müssten, aber nicht abgeschoben werden. Der Witwer der Frau hatte als Nebenkläger im Prozess den Behörden Fahrlässigkeit vorgeworfen. Der vorbestrafte Tschetschene sei unbehelligt in Berlin unterwegs gewesen.