Prozess um totes Baby am Flughafen: Verteidiger fordern die Aufhebung des Haftbefehls

Die Beweisführung erweist sich als schwierig.

Im Totschlags-Prozess um das laut Anklage von seiner Mutter im November 2016 auf einer Toilette des Köln-Bonner Flughafens getötete Neugeborene erscheint die Beweiswürdigung schwieriger als erwartet. So war die Rechtsmedizinerin Sibylle Banaschak, auf deren Gutachten die Totschlags-Anklage fußt, bei der Vorstellung ihrer Expertise am Montag in Erklärungsnot geraten. Die leitende Oberärztin hatten keinen Zweifel daran gelassen, dass die angeklagte Studentin ihr Kind lebend zur Welt brachte: „Das Kind hat geatmet und gelebt.“ Zum Beweis hatte sie die „Lungenschwimm-Probe“ angeführt, eine Methode, die nachweislich in England und den USA zur Urteilsfindung bei Gericht aufgrund ihrer Fehlerquote ausdrücklich nicht herangezogen werden darf und sogar verboten ist. In Ländern also mit einem hohen medizinisch wissenschaftlichen Standard. Wie die Verteidigung darüber hinaus recherchierte, habe Banaschak zu genau dieser umstrittenen Methode in einer medizinischen Fachzeitschrift einen Aufsatz veröffentlicht, ohne die Problematik im Prozess zu erwähnen. Mehr Fragen als Antworten Das Gericht kam am sechsten Verhandlungstag überraschend zu dem Ergebnis, Banaschak dazu noch einmal ausführlicher zu befragen, weil ihr Gutachten im Nachhinein offensichtlich mehr Fragen aufwirft als es Antworten gab. So soll die Ärztin beispielsweise Auskunft darüber geben, wie mit dieser Methode in den übrigen europäischen Ländern, „beispielsweise in Frankreich oder Österreich“, umgegangen wird. Auch hatte die Sachverständige eingeräumt, ihre ursprüngliche Annahme eines „unnatürlichen Todes“ könne sehr wohl auch in „ungeklärte Todesursache“ umgemünzt werden. Eine Aussage, die Verteidiger Karl Bode veranlasste, die Aufhebung des Haftbefehls für seine 28-jährige Mandantin zu beantragen, die seit November in Untersuchungshaft sitzt: „Denn es hat keine Tötungshandlung unserer Mandantin gegeben.“ „Wenn die Todesursache des Kindes ungeklärt ist, dann ist offen, ob das Neugeborene eines natürlichen oder unnatürlichen Todes starb. Damit besteht kein dringender Tatverdacht mehr“, begründete Bode seinen Antrag, über den das Gericht am Dienstag nicht entscheiden wollte. Offensichtlich will es erst die Aussage der Gutachterin abwarten. Frage nach Schuldfähigkeit Inwieweit war die schwangere Studentin zum Zeitpunkt der Geburt in ihrer Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit beeinträchtigt und möglicherweise vermindert oder überhaupt nicht schuldfähig? Auch hier gab es keine eindeutigen Antworten vom Sachverständigen Tilmann Elliger. Tina L. (28, Name geändert) hatte in ihrer Aussage immer wieder betont, auf der Toilette wiederholt „weggedriftet wie in Traumsequenzen“ zu sein. War sie gar zwischendurch bewusstlos oder dissoziativ, also „in ihrer Psyche abgespalten?“ Dagegen spricht allerdings, dass sie das Neugeborene nach eigener Aussage bei der Sturzgeburt „sofort gepackt und gehalten“ habe. Für einen klaren Kopf spricht auch die Tatsache, dass sie unmittelbar nach der Geburt ihren Freund anrief und ihn bat, ein Handtuch und eine Nagelschere zu bringen. Damit hatte sie die Nabelschnur durchtrennt und das Blut vom Boden gewischt. Gutachter legt sich nicht fest Elliger konnte und wollte sich jedenfalls zur Frage der Schuldfähigkeit nicht eindeutig festlegen: „Ich kann ihren Zustand nicht näher qualifizieren. Wenn sie wirklich bewusstlos war, dann hatte sie keine Steuerungsmöglichkeit.“ Das Baby steckte sie in einen Turnbeutel und übergab diesen wortlos dem offensichtlich zu diesem Zeitpunkt ahnungslosen Freund, der das Kind in seiner Wohnung unter seinem Bett ablegte hatte, wo es die Polizei am nächsten Morgen fand. ...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta