Public Viewing und Schweinepest beschäftigen das Kabinett

Fans jubeln während der Übertragung eines WM-Spiels in einem Biergarten. Foto: Daniel Karmann/Archiv
Fans jubeln während der Übertragung eines WM-Spiels in einem Biergarten. Foto: Daniel Karmann/Archiv

Wenn viele Menschen gemeinsam Fußball gucken, kann es schon mal etwas lauter werden. Damit das Public Viewing nicht mit den strengen deutschen Lärmschutz-Vorschriften kollidiert, gibt es zur WM wieder eine Ausnahmeregelung.

Berlin (dpa) - Um das abendliche Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft zu ermöglichen, werden im Sommer wieder die deutschen Lärmschutzregeln gelockert.

Das Bundeskabinett beschloss an diesem Mittwoch eine Verordnung, die die Open-Air-Übertragung der WM-Spiele auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr grundsätzlich erlaubt.

«Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und Europameisterschaften einfach dazu», erklärte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Der Bundesrat muss dieser Ausnahmeregelung noch zustimmen, was allerdings als sicher gilt.

Normalerweise ist ab 22.00 Uhr allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Marke beim öffentlichen Fußballgucken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.

Im Einzelfall liegt die Entscheidung jedoch bei der jeweiligen Kommune, die zwischen dem öffentlichen Interesse am Fußballgucken und dem Schutz der Nachtruhe abwägen muss. Die WM in Russland beginnt am 14. Juni, das Finale wird am 15. Juli ausgetragen.