Räumpflicht: Wer diese Regel nicht kennt, der kann belangt werden
Die Gehwege müssen sauber sein. Wer diese Pflicht vernachlässigt, der riskiert Bußgelder – und das gilt auch schon im Herbst.
Goldener Herbst, sonnige Spaziergänge durch frisch gefallenes Laub, Igelburgen bauen, klingt alles toll. Doch in der Realität kann der Herbst auch ganz schön nervig sein. Überall liegt Laub, das mit Regen vermischt einen gefährlichen Schmierfilm bildet.
Um Gefahren zu vermeiden, gibt es deshalb auch im Herbst eine Räumpflicht. Für Schnee und Eis ist es zwar noch zu früh, aber auch Laub oder heruntergefallene Kastanien stellen eine Gefahr dar. In den meisten Bundesländern gibt es bei Missachtung ein Bußgeld von 500 Euro, in Hamburg geht es sogar bis 50.000 Euro hoch.
Die kostenlose Web-App Mundraub verzeichnet herrenlose Obstbäume, Sträucher sowie Kräuter und ermuntert zum Ernten. Der Erntekalender von Mundraub verrät, wann in Deutschland welche essbaren Pflanzen geerntet werden können.
Wer muss das Laub entfernen?
Die Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Gehwegen liegt erstmal bei den Städten und Gemeinden. Die müssen dafür sorgen, dass Bürger gefahrlos von A nach B kommen. Diese Pflicht kann jedoch per Satzung an die Grundstückseigentümer weitergegeben werden. Die wiederum können das über eine Klausel im Mietvertrag an die Mieter weiterreichen.
Wichtig ist also erstmal, die Situation zu klären: Übernimmt die Gemeinde vielleicht auch die Gehwegreinigung, gibt es einen Hausmeisterdienst, der das Laub entfernt oder müssen Sie vielleicht sogar selbst ran? Steht nichts davon im Mietvertrag, sind Sie als Mieter erstmal raus aus der Nummer.
Übrigens geht es dabei nicht nur um Gehwege: Die Stadt München beispielsweise definiert in ihrer Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung ein sogenanntes Vollanschlussgebiet in der Innenstadt.
Dort übernimmt die Stadt die Laubbeseitigung. Außerhalb dieses Gebiets sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, "Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße einschließlich der Straßenrinne bis zur Mitte der Fahrbahn zu reinigen."
Was blüht da so schön am Wegesrand? Wer Wildpflanzen sicher bestimmen will, holt sich am besten die App "Flora Incognita", die wir hier für Android zum Download anbieten. Wildpflanzen sicher bestimmen: das klappt erstaunlich einfach mit der App "Flora Incognita", die wir hier für iPhone und iPad zum Download anbieten.
Laubentfernung: Diese Regeln gelten
Die genauen Regelungen rund um Laubentfernung bei Ihnen kennt die zuständige Gemeinde. Allgemein gelten aber diese Regeln:
Zeiten: Die Regelungen für die Räumpflicht sind in der Regel die gleichen wie beim Winterdienst. Werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr bzw. am Wochenende ab 9 Uhr müssen die Gehwege frei sein.
Laubbläser: Wer das Laub mit einem Laubbläser entfernen will, sollte auch hier die Regeln kennen. Da die Geräte recht laut sind, ist der Betrieb in Wohngebieten auf 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr eingeschränkt.
Häufigkeit: Sie müssen nicht den ganzen Tag den Gehweg überwachen und jedes Blatt sofort entfernen. Jedoch müssen Sie spätestens dann handeln, wenn das Laub eine geschlossene Schicht bildet. Da die Rutschgefahr bei nassem Laub oder nach frostigen Nächten steigt, sollten Sie auch in diesen Fällen aktiv werden.
Urlaub: Auch im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist man nicht von der Räumpflicht befreit. Vielmehr müssen Sie sich darum kümmern, dass jemand das Laub vor Ihrem Haus regelmäßig entfernt, wenn Sie selbst nicht da sind.
Kein Verursacherprinzip: Übrigens müssen Sie das Laub auf dem Gehweg vor Ihrem Haus auch dann entfernen, wenn es von einem Baum Ihrer Nachbarn stammt. Das sogenannte Verursacherprinzip gilt nicht.
Dieser Artikel kann Partnerlinks enthalten, von denen Yahoo und/oder der Herausgeber möglicherweise eine Provision erhält, wenn Sie über diese Links ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben.