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«Brückenteilzeit» soll ab 2019 gelten - aber nicht für alle

Jobangebote in Voll- und Teilzeit im Schaufenster einer Metzgerei in München. Foto: Peter Kneffel
Jobangebote in Voll- und Teilzeit im Schaufenster einer Metzgerei in München. Foto: Peter Kneffel

Ist das der Weg aus der «Teilzeitfalle»? Der neue Arbeitsminister Heil will erreichen, was seiner Vorgängerin Nahles nicht gelungen ist: das Recht zur Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit. Gelten soll es aber nicht für jeden.

Berlin (dpa) - Beschäftigte sollen vom 1. Januar 2019 das Recht auf befristete Teilzeit bekommen - allerdings nicht in allen Betrieben. Für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen sind Einschränkungen geplant.

Ein entsprechender Gesetzentwurf sei fertig und werde nun innerhalb der Regierung abgestimmt, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der «Rheinischen Post». Kritik kam umgehend von der Opposition, aber auch von den Arbeitgebern.

Künftig sollen Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 45 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeitphase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. «Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeitbeschäftigung», sagte Heil der Zeitung.

Das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dieses Recht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hatten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen. Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.

«Das ist, glaube ich, ein fairer Kompromiss, der der Lebensrealität auch von Unternehmen und Beschäftigten entspricht», sagte Heil im Deutschlandfunk. Das Rückkehrrecht sei auch eine Möglichkeit, Altersarmut zu vermeiden. Aktuell gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Nach einer Freistellung für Eltern- oder Pflegezeit kann der Arbeitnehmer zudem sicher zur alten Arbeitszeit zurückkehren.

Aus dem Arbeitsministerium hieß es ergänzend, künftig solle der Arbeitgeber die Beweislast tragen, wenn er das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes geltend macht sowie eine unzureichende Eignung des Teilzeitbeschäftigten, der mehr arbeiten will.

Nahles als Fraktionschefin und designierte Vorsitzende der SPD unterstützt den Entwurf: «Das ist ein Gesetz, auf das wir nicht nur lange gewartet haben, sondern das die Teilzeitfalle in Deutschland endlich beendet.» Das Gesetz solle noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.

Die Grünen halten die angepeilte Regelung für zu bürokratisch. Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke sagte, das Vorhaben sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibe aber ein Gesetz für wenige. Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch äußerte sich zudem «sehr entsetzt, dass es sich um eine Regelung handeln soll, die erst in der Zukunft gilt». Die SPD habe sowohl im Wahlkampf als auch vor ihrem Mitgliederentscheid etwas anderes versprochen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stört sich an den Ausnahmen und Quoten für kleine und mittlere Betriebe, wie Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der «Neuen Osnabrücker Zeitung» erklärte. Unklar sei zudem, wie bei einer Quotenregelung in der Praxis jene Beschäftigten ausgewählt werden sollen, die ihre Ansprüche geltend machen dürfen - und welche nicht.

Der Arbeitgeberverband BDA wiederum lehnt die Gesetzesvorlage rundweg ab. Sie sei ein «schwerwiegender Eingriff in die betriebliche Gestaltung der Arbeitsabläufe und die unternehmerische Freiheit».