Rüdesheimer Platz: Streit um den Weinbrunnen erneut vor Gericht

Viele Berliner mögen das Weinfest am Rüdesheimer Platz, ein Nachbar fühlt sich durch den Lärm gestört

Berlin.  Der Gerichtsstreit über den traditionsreichen "Rheingauer Weinbrunnen" in Wilmersdorf geht in die nächste Runde. An diesem Montag verhandelt das Oberverwaltungsgericht an der Hardenbergstraße 31 von 9.30 Uhr an über die Auseinandersetzung um die Geräuschkulisse des Weinfestes am Rüdesheimer Platz. Geklagt hatte 2014 ein Nachbar, der erst vor einigen Jahren an den nördlichen Rand des Platzes gezogen ist und sich durch die Unterhaltungen der Weintrinker gestört fühlt.

Auf dem Platz schenken Winzer aus dem mit Wilmersdorf verpartnerten Rheingau-Taunus-Kreis seit 1967 jeden Sommer Wein aus. In den vergangenen Jahren war der Andrang an den Sommerabenden immer größer geworden. Vor allem seit die "New York Times" die Rüdesheimer Straße, an der der Platz liegt, zu einer der zwölf schönsten Straßen Europas gekürt hatte, war der Platz mehr geworden als lediglich der sommerliche Treffpunkt der Nachbarschaft im Wilmersdorfer Rheingauviertel.

Der Kläger begehrte 2014 die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Er sah sich durch unzumutbare Lärmbelästigungen gestört. Zudem vertrage sich die Nutzung nicht mit den in einem allgemeinen Wohngebiet geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben, so seine Begründung.

Bezirksamt hatte Kompromiss angeordnet

Um ein Verbot zu vermeiden, hatte das Bezirksamt schon vor dem Urteil in einem Kompromiss angeordnet, das Weinfest später im Jahr beginnen und früher enden zu lassen. Wein gibt es zum Bedauern vieler Fans des Festes seither nur noch 15 statt ...

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