Radverkehr: Pop-up-Radwege von Gericht gekippt
Berlin. Die in Berlin errichteten Pop-up-Radwege müssen zurückgebaut werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Es bestünden „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Radwegeinrichtungen“, erklärte das Verwaltungsgericht am Montag in einer Mitteilung. Alle mit den Radstreifen verbundenen Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen müssen demnach entfernt werden. Geklagt hatten die Berliner AfD-Abgeordneten Frank Scholtysek und Fraktionsvize Marc Vallendar.
Bei den acht betroffenen Pop-up-Radwegen handelt es sich um folgende Strecken:
Gitschiner Straße/Skalitzer Straße zwischen Halleschem Tor und Kottbusser Straße
Hallesches Ufer zwischen Halleschem Tor und Köthener Straße
Kottbusser Damm/Kottbusser Straße zwischen Kottbusser Tor und Hermannplatz
Lichtenberger Straße zwischen Holzmarktstraße und Straußberger Platz
Petersburger Straße zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee
Tempelhofer Ufer zwischen Schöneberger Straße und Halleschem Tor
Schöneberger Ufer zwischen Potsdamer Brücke und Köthener Straße
Kantstraße und Neue Kantstraße zwischen Messedamm und Budapester Straße
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