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Ramelow begründet Ende der Corona-Regeln mit ihrem Erfolg

In Thüringen könnten die landesweiten Corona-Schutzvorschriften bald enden - stattdessen soll gegebenenfalls lokal eingegriffen werden. Die Grünen-Fraktionschefin mahnt die Länder nach zwei aufsehenerregenden Infektionsfällen zur Wachsamkeit.

Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen.
Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen.

Berlin (dpa) - Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hat das geplante Ende der allgemeinen Corona-Beschränkungen in seinem Bundesland mit der aktuellen Infektionslage begründet.

«Wir haben im März auf der Grundlage von Schätzungen von 60.000 Infizierten entschieden – jetzt haben wir aktuell 245 Infizierte», sagte der Linke-Politiker der «Bild am Sonntag» zur Situation in Thüringen. «Der Erfolg gibt uns mit den harten Maßnahmen recht – zwingt uns nun aber auch zu realistischen Konsequenzen und zum Handeln. Und das heißt: Für Thüringen empfehle ich die Aufhebung der Maßnahmen.»

Ramelow hatte angekündigt, vom 6. Juni an auf allgemeine, landesweit gültige Corona-Schutzvorschriften verzichten zu wollen. Damit würden landesweite Regeln zu Mindestabständen, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten. Anstatt dieser Vorgaben soll es dann regionale Maßnahmen abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort geben. Dafür ist ein Grenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche im Gespräch.

Ramelow will ab 5. Juni umsteuern

Deutschlandweit waren in der Corona-Krise Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum verhängt worden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten Anfang Mai vereinbart, diese bis zum 5. Juni zu verlängern - danach will Ramelow in Thüringen nun also umsteuern.

Aus anderen Bundesländern kamen zurückhaltende Reaktionen. «Ich halte eine komplette schnelle Lockerung für verfrüht», sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) der «Bild am Sonntag». Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte der Zeitung: «Ich bin dankbar für jede Lockerung, die wir verantworten können. Aber wir müssen umsichtig und vorsichtig sein.» Das Virus sei noch unter uns, die Gefahr noch nicht gebannt. «Wir dürfen die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Seuche nicht fahrlässig aufs Spiel setzen.»

In Thüringen gibt es auch kritische Stimmen. «Mir scheint das ein Gang aufs Minenfeld», schrieb Jenas Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) auf Facebook. «Wo‘s kracht, da gibt‘s halt lokal einen zweiten Lockdown. Soll das wirklich unsere Strategie sein in Thüringen?» Im Kampf gegen das Coronavirus war Jena als Thüringens zweitgrößte Stadt bundesweit Vorreiter in Sachen Maskenpflicht.

«Das Motto soll lauten: "Von Ver- zu Geboten, von staatlichem Zwang hin zu selbstverantwortetem Maßhalten."», schrieb Ramelow auf seiner Internetseite. An die Stelle der landesweiten Vorgaben sollen dann nur noch lokale Maßnahmen treten, wenn in einer Region eine bestimmte Infektionsrate überschritten wird.

Regeln zum Schutz vor Corona immer wieder auf Wirksamkeit prüfen

Mit Blick auf Infektionsfälle nach Gottesdienst- und Restaurantbesuchen rief Grünen-Bundestagsfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt die Länder auf, ihre Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus immer wieder auf die Wirksamkeit hin zu überprüfen. «Viele von ihnen haben die Lockerungen vorangetrieben», sagte Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntag). «Sie müssen jetzt aufpassen, dass uns die Situation nicht entgleitet.»

Nach einem Gottesdienst in einer Kirchengemeinde der Baptisten in Frankfurt am Main infizierten sich mehr als 40 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Nach einem Restaurantbesuch im niedersächsischen Moormerland wurden mindestens zehn Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Der Landkreis geht davon aus, dass sich die Menschen in der Gaststätte angesteckt haben.

«Die Fälle zeigen: Wir müssen weiterhin wachsam sein», sagte Göring-Eckardt. «Entscheidend ist, dass überall die Hygienekonzepte sorgsam eingehalten werden und auch ausreichend Testkapazitäten vorhandenen sind. Die Länder sind in der Pflicht, immer wieder zu überprüfen, ob ihre Regeln geeignet sind, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen oder angepasst werden müssen.»