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Ratgeber Recht: Bekomme ich eine Ausgleichsrente?

Leserfrage: Seit dem 1. Oktober 2013 erhalte ich laut Familiengericht eine schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung meines Ex-Mannes. Die Ausgleichsrente überwies mir die Firma beziehungsweise die beauftrage Firma auf mein Konto. Die Krankenkassenbeiträge wurden wahrscheinlich von meinem Ex-Mann abgeführt. Das Ehezeitende war am 31. Dezember 2003. Die Scheidung war im Juli 2006. In der Betriebsrente ist auch eine Witwenrente von 60 Prozent vorgesehen. Nun ist mein Ex-Mann verstorben. Habe ich noch Ansprüche der schuldrechtlichen Ausgleichsrente?

Dr. Max Braeuer: Schon als Ihre Ehe im Jahr 2006 geschieden wurde, hat das Familiengericht im Scheidungsurteil den Versorgungsausgleich geregelt. Der Beschluss von 2013 ist nur noch ein ergänzender Beschluss, der die Betriebsrente Ihres früheren Mannes betrifft. Seit über 40 Jahren muss bei jedem Scheidungsurteil der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dadurch werden alle Altersversorgungsansprüche, die die geschiedenen Eheleute aus den unterschiedlichsten Quellen erarbeitet haben so aufgeteilt, dass im Ergebnis jeder von ihnen genau gleich viel Altersversorgung mitnimmt. Sie haben dadurch Versorgungsansprüche bekommen, die ursprünglich Ihrem geschiedenen Mann zugestanden haben. Seit Sie im Rentenalter sind, erhalten Sie daraus monatliche Rentenzahlungen. Diese Zahlungen sind, anders als etwa der nacheheliche Unterhalt, völlig unabhängig davon, ob Sie auf die Rente angewiesen sind. Die Zahlungen laufen ...

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