Ratgeber Recht: Kann mein Vater mir den Pflichtteil entziehen?

Leserfrage: Meine Eltern haben mich als einzigen Sohn aus dem Testament verbannt. Weitere Geschwister habe ich nicht. Letztens bat mich mein Vater mit zu einem Notar zu kommen, damit ich auch auf meinen Pflichtanteil verzichte bzw. er wünscht, dass ich den Pflichtanteil nicht bekomme. Ich habe im BGB gelesen, dass ich nicht von meinem Pflichtanteil ausgeschlossen werden kann. Ausnahme: Ich wäre eines Verbrechens beschuldigt oder trachte meinen Eltern nach dem Leben. Wenn er mich zu Lebzeiten zu diesem Verzichtsschritt bewegen will, so habe ich gelesen, müssten meine Eltern ihr Vermögen darlegen und mir eine Abfindung zahlen. (Pflichtanteil generell nur in *BAR*) Sind diese Fakten richtig oder habe ich etwas falsch gedeutet im Gesetz?

Dr. Max Braeuer: Ihre Eltern können jederzeit entscheiden, dass sie ihren Sohn aus dem Testament „verbannen“ wollen, ihn also enterben. Die Eltern können beliebige andere Personen als Erben einsetzen. Den Pflichtteil können sie Ihnen aber nicht entziehen. Wenn Sie enterbt worden sind, haben Sie beim Tod eines jeden Ihrer beiden Eltern einen Pflichtteilsanspruch. Das Gesetz sieht zwar auch die Möglichkeit vor, dass Eltern ihren Kindern den Pflichtteil entziehen können. Dafür müssten sie eine entsprechende Klausel in ihr Testament schreiben. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung im Gesetz extrem streng formuliert. Die Voraussetzungen liegen praktisch nie vor. Wie Sie richtig schreiben, müsste den Kindern ein schweres, g...

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