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Ratgeber Recht: Wird das Eigenkapital beim Hausverkauf berücksichtigt?

Experte. Anwalt Max Braeuer (Familien- und Erbrecht)

Leserfrage: Bei meiner Scheidung wurde im Versorgungsausgleich nicht angesetzt, dass ich vor der Ehe Eigenkapital in Höhe von 20.000 DM hatte, die ich im Jahr 1996 beim Kauf unseres gemeinsamen Hauses eingebracht habe. Kann ich das Geld jetzt beim Hausverkauf zu meinem Vorteil ansetzen, so dass ich vom Käufer 20.000 DM mehr bekomme?

Dr. Max Braeuer: Bei Ihrer Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das macht das Familiengericht automatisch, ohne dass einer der Ehegatten einen besonderen Antrag stellen muss. Beim Versorgungsausgleich werden aber nur die Rentenansprüche aufgeteilt, die Sie und Ihr früherer Mann in der Ehe erworben haben, nicht Ihr Vermögen.

Eigenkapital, das Sie mit in die Ehe gebracht haben, konnte dabei also nicht berücksichtigt werden. Das Vermögen, das die Ehegatten während der Ehe erwerben, kann in einem gesonderten Verfahren ausgeglichen werden, dem Zugewinnausgleich. Dazu muss aber ein gesonderter Antrag gestellt werden. Das ist damals offenbar nicht geschehen.

Es ist anzunehmen, dass Sie zu gleichen Anteilen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Das gemeinsame Haus gehört Ihnen und Ihrem früheren Mann also jeweils zur Hälfte. Wenn Sie das Haus jetzt verkaufen, müssen Sie den Nettoerlös mit Ihrem früheren Mann teilen. Nettoerlös ist der Betrag, der nach Abzug aller Kosten und nach Rückzahlung eines etwa noch nicht ganz erledigten Finanzierungskredites übrig bleibt. Der Erlös ist dann mit Ihrem früheren Mann in dem Verhältnis zu teilen...

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